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- 06.02.2008, 15:34
- Forum: Sonstiges
- Thema: Vresicherungspflicht nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
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Ich habe zwar nur den halben Lohn bekommen, es war aber noch Resturlaub auszubezahlen, somit deutlich über dem Satz. Aber das mit der Unwissenheit ist nicht ganz korrekt. Man kann nämlich nicht von einem normalen Bürger verlangen, sich laufend über die aktuellen Gesetzesänderungen im gesamten SGB zu...
- 05.02.2008, 13:34
- Forum: Sonstiges
- Thema: Vresicherungspflicht nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
- Antworten: 4
- Zugriffe: 10654
Vresicherungspflicht nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
Ich war von 1. März bis 15. Oktober sozialversicherungpflichtig beschäftigt. Vorher erhielt ich Arbeitslosengeld II. Ich meldete mich umgehend nach der Kündigung bei der ARGE wieder arbeitslos. Da ich mein Gehalt für Oktober erst im November überwiesen bekomme, war ich erst ab Dezember hilfebedürfti...