§ 5 SGB VVersicherungspflicht (1) Versicherungspflichtig sind 1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind Hallo Rossi, genau das ist auch meine Meinung. Die haben mich völlig durcheinander gebracht!!! Danke für die Bestätigung. .-. ...