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- 21.06.2022, 14:10
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Re: Angestellt und Selbstständig
Theoretisch hast Du Recht, praktisch bin ich in eine Branche, wo (sehr gute) Leute händeringend gesucht werden und wo wir von einem großen Unternehmen sprechen. Tatsächlich glaube ich also, wäre es dem Arbeitgeber "egal". Und der Krankenkasse ist es vermutlich auch irgendwie "egal&quo...
- 21.06.2022, 13:21
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Re: Angestellt und Selbstständig
Ja, das funktioniert schon
Aber der Arbeitgeber entscheidet ja vermutlich auch nicht, was die Krankenkasse einstuft. Auf der anderen 'Seite wird es der Krankenkasse auch egal sein, solange sie "irgendwie" den Höchstsatz bekommt.

Aber der Arbeitgeber entscheidet ja vermutlich auch nicht, was die Krankenkasse einstuft. Auf der anderen 'Seite wird es der Krankenkasse auch egal sein, solange sie "irgendwie" den Höchstsatz bekommt.

- 21.06.2022, 13:10
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Re: Angestellt und Selbstständig
Danke auch für Deine Antwort. Wobei man natürlich auch die zeitliche Komponente bei der Beurteilung berücksichtigen muss (die hatte ich im ersten Fall noch nicht erwähnt). - Arbeitnehmer bezüge 70.000 € p.a. - 37 h/Woche - Einkünfgte aus sbst. Tätigkeit 150.000 € p.a. 5-10h/Woche Dann wird es vermut...
- 21.06.2022, 09:18
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Re: Angestellt und Selbstständig
Vielen Dank für Deine Einschätzung. Dann in dem Kontext noch 2 letzte Fragen: 1. Egal ob nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig - meine Kinder/Frau könnten bei mir familienversichert bleiben? Da gibt es keinen Unterschied? 2. Wenn die Einschätzung „hauptberuflich selbstständig“ wäre, könnt...
- 21.06.2022, 08:39
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Re: Angestellt und Selbstständig
Hallo! Vielen Dank für die schnelle Rückinformation. Bedeutet: Der Krankenkasse ist es theoretisch „egal“, da sie so oder so den Höchstsatz erhalten - egal von wem. In meinem Interesse wäre es dann aber sehr sinnvoll, dass ich hauptberuflich angestellt bleibe, da ich dann die Hälfte an Beitrag nicht...
- 21.06.2022, 07:12
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Angestellt und Selbstständig
Hallo zusammen! Ich habe folgende Fragestellung: Angenommen, ich verdiene im Angestelltenverhältnis 70.000 Euro brutto und liege somit über der Beitragsbemessungsgrenze. Ich entscheide mich für die freiwillige gesetzliche Versicherung, bei der mein Arbeitgeber für Kranken- und Pflegeversicherung die...