Hallo Rossi,
Beiträge werden immmer neu festgesetzt mit jedem Steuerbescheid,da ich nicht den Höchstsatz zahle.
1983,17€ = 340,12€ ( KV.mit Anspruch auf KG +PV )
Gruß roy
http://www.bkk-wl.de/fileadmin/pdf/KV-SatzungStand01042007.pdf
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- 18.03.2008, 12:01
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- 18.03.2008, 09:51
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- Thema: Bei Krankengeld als freiw.Mitglid in GKV volle Beiträge bez.
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Hallo Rossi ! Ich bin seit 1.01.1999 selbstständiger Kfm. u. seit dem freiw. Mitglid mit Anspuch auf KG in einer GKV . Andere ges. KK gaben mir die Auskunft , wäre ich bei Ihnen vers.,müße ich keine Beiträge zahlen,denn Krankengeld seih Beitragsfrei! ( außer min. Abgaben für Arbl.vers.+Pflegevers. )...
- 17.03.2008, 15:01
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Bei Krankengeld als freiw.Mitglid in GKV volle Beiträge bez.
Hallo,bin in GKV freiwillig mit Anspruch auf Krankengeld vers. Seit mitte 12/07 krank.Bekomme im 1/08 von KK ein Schreiben woraus hervorgeht,das ich da ich in der Gkv bin ,während des Bezuges von KG keine Beiträge zahlen muß,lediglich für einnahmen aus V+V und Zinseinnahmen gemäß meiner letzten Steu...