Hallo Sonya !
Danke für die rasche Antwort.
Du hast genau das Problem erkannt. Deswegen auch meine eingangs gestellte Frage:
Kann eine Satzung ein Gesetz aushebeln ?
Denn meine BKK hat das Einkommen so definiert, dass der Aufstockungsbetrag mit in die Berechnung einfließt.
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- 23.10.2006, 19:47
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Aufstockungsbetrag (ATZ)-Krankenversicherungsbeitrag
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- 22.10.2006, 13:24
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Aufstockungsbetrag (ATZ)-Krankenversicherungsbeitrag
- Antworten: 3
- Zugriffe: 8332
Aufstockungsbetrag (ATZ)-Krankenversicherungsbeitrag
1)Ist es richtig, dass der Aufstockungsbetrag bei der Berechnung von Krankenkassenbeiträgen freiwilliger Versicherter nicht beachtet werden darf? 2)Kann eine Satzung einer BKK ein Gesetz der Sozialgesetzgebung (z.B. § 240 SGB V) aufheben oder einschränken? Der Fall: Nach meinem Ausscheiden aus dem B...