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- 03.10.2008, 16:33
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Krankenversicherung ohne eigenes Einkommen
- Antworten: 6
- Zugriffe: 6231
Hallo thomas 12. Ohne Trauschein muss sich die KK nach den Einkünften deiner Freundin richten, z. B. Unterhaltszahlungen vom Ex usw. Ab der Heirat verlangen alle (mir bekannten) KK gem. deren Satzung, dass dein Einkommen als nicht Solidarmitglied, über deine Ehefrau hintenrum doch wieder für die Ver...
- 03.10.2008, 16:20
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: dreiste Krankenkasse...
- Antworten: 1
- Zugriffe: 2835
Hallo iza, Auch ohne persönliche Information darf eine KK ihre Beitragserhöhung durchsetzen. Offenbar wurde dein Arbeitgeber direkt angeschrieben und informiert. Eine Erhöhung kann im schlimmsten Fall per öffentlichen Aushang in den Räumen der KK erfolgen. Vermutlich baut deine KK darauf, dass es di...
- 25.09.2008, 20:27
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Nachzahlung an die KK für Berufsunfähigkeitsleistungen?
- Antworten: 2
- Zugriffe: 3636
Hallo Ralf. Die Beitragsansprüche deiner KK verjähren nach 4 Jahren, also hat sie das Recht Beiträge von dir bzw. deiner Versicherung (sog. Zahlstelle - ZAST) nachzufordern. Die ZAST ist quasi der verlängerte Arm der KK für den Beitragseinzug aus der betriebl. AV. Um es kurz zu machen: es sieht alle...
- 06.09.2008, 20:52
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Freiwillig in der GKV Elternzeit Beitragshöhe?
- Antworten: 17
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Hallo, als weiteren Tipp oder Hinweis den es zu bedenken gilt..., da wäre noch die Krankenversicherung für euer Kind zu regeln. Wenn dein Ehemann als Angestellter so gut verdient, dass er in der PKV versichert ist, dann ist eine beitragsfreie Familienversicherung für eurer Kind ausgeschlossen. Diese...
- 04.09.2008, 19:20
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Selbstständig - GKV-Wechsel, Nachzahlung nach Kündigung?
- Antworten: 5
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Hallo dodo. Die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung als Selbständiger ergeben sich aus Deinen Einnahmen zum Lebensunterhalt. Hierzu gehör der Gewinn aus Deiner Tätigkeit sowie Zinsen, Mieteinahmen, Arbeitsentgelt etc. Als Nachweis dient der Einkommenssteuerbescheid, der aber noch nicht ...
- 01.09.2008, 22:47
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Gleitzonenjob und Nebengewerbe, wie versichert?
- Antworten: 5
- Zugriffe: 8135
Ich empfehle deine Fragen schriftlich bei deiner Krankenkasse einzureichen, sicherlich erhältst du dann einen ca. 1-3seitigen Fragekatalog. Mit der Antwort der Krankenkasse hat man erstmal eine Entscheidung und eine gewisse Sicherheit. Grdsl. kann man sagen, dass das Haupteinkommen maßgebend für den...