Hallo Gerhard, Kündigung erfolgte wegen "Eintreten der Versicherungspflicht" und nicht wegen "Versicherungspflicht" oder "bestehender Versicherungspflicht". Aus meiner Sicht habe ich mich an den Wortlaut der Versicherungsbedingungen gehalten. Leider ist (wie immer) der ...
Nein, 6 Wochen nach Arbeitsbeginn, denn erst dann hatte ich die Bestätigung der GKV (sind nicht die schnellsten). Ausserdem dauerte es ziemlich lange, bis mich der Arbeitgeber angemeldet hat (die Unzuverlässigkeit in Vertragsdingen war der Hauptgrund, dass er nicht wirklich lange mein Arbeitgeber wa...
Habe ich gemacht, Antwort der PKV: Bitte beachten Sie, dass ein außerordentliches Kündigungsrecht nur dann gegeben ist, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung eine Pflichtversicherung vorliegt. Da Sie mit Eingang des Kündigungsschreibens bereits freiwillig versichert waren, kann keine außerordentliche Bee...
Hallo , Ziel der Aktion war es in die GKV zu wechseln. Schritt 1 Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Schritt 2 Anmeldung GKV Leider habe ich mich mit dem neuen Arbeitgeber nicht wirklich gut vertragen :-(( deshalb wieder gekündigt nach 14 Tagen Schritt 3 Antrag auf Freiwillige Wei...