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von oschaack
23.12.2006, 23:03
Forum: Sonstiges
Thema: ALG I Sperrzeit Krankenversicherung
Antworten: 4
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Nachtrag

Und was noch wichtiger ist: Es wäre zu prüfen, ob die Sperrzeit überhaut rechtens ist. Es gibt hierzu ein relativ akltuelles Urteil des Bundessozialgerichtes. Wenn es nämlich um einen Aufhebungsvertrag zur Abwendung einer betriebsbedingten Kündigung geht, ist lt. BSG keine Sperrzeit zu verhängen. Ic...
von oschaack
23.12.2006, 22:54
Forum: Sonstiges
Thema: ALG I Sperrzeit Krankenversicherung
Antworten: 4
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Korrektur

Sorry, ich muss mich korrigieren. Bei einer Sperrzeit zahlt das Arbeitamt nicht, wenn eine Abfindung gezahlt wurde und dadurch die zahlung des Arbeitslosengeldes I ruht.
von oschaack
22.12.2006, 17:30
Forum: Sonstiges
Thema: ALG I Sperrzeit Krankenversicherung
Antworten: 4
Zugriffe: 17771

Das ist nicht richtig

Mann ist bei einer Sperrzeit zunächst 1 Monat bei seiner Krankenversicherung
versichert (Nachversicherungspflicht). Anschließend werden die Beitrage trotz
Sperrzeit von der Arbeitsagentur bezahlt.

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