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- 02.10.2008, 15:33
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Auffangversicherung nach §5 Abs.1 Nr.13 SGB V
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Auffangversicherung nach §5 Abs.1 Nr.13 SGB V
Hallo Forum, besteht für eine Person, die bis zum Erreichen des 23.Lebensjahr als Familienmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war und im Anschluss eine Weiterversicherung versäumt hat KV-Schutz ab diesem Zeitpunkt aufgrund der Regelung in Abs.1 Nr.13 ? Ich habe hier auf Anfra...