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- 04.11.2008, 17:14
- Forum: Beihilfe
- Thema: Beihilfe Kinder bei höherem Verdienst des Nichtbeamten?
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Re: Wikipedia ...
... Also Baden-Württemberg. Wie schreibt das Landesamt für Besoldung und Versorgung: „Kinder sind dann beihilferechtlich berücksichtigungsfähige Angehörige, wenn sie bei dem Beihilfeberechtigten im Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind.“ Und weiter zum Familie...
- 04.11.2008, 10:15
- Forum: Beihilfe
- Thema: Beihilfe Kinder bei höherem Verdienst des Nichtbeamten?
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Re: Wikipedia ...
Danke erstmal für die schnelle Antwort! Also, auch wenn der Beamte nicht der Besserverdienende ist, hat er einen Beihilfeanspruch für die Gören. Das heißt z. B. im Ländle 80 % Beihilfe und nur 20 % Eigenanteil. Das ist natürlich eine frohe Botschaft! :D Allerdings haben mir bislang alle Kollegen, di...
- 03.11.2008, 17:59
- Forum: Beihilfe
- Thema: Beihilfe Kinder bei höherem Verdienst des Nichtbeamten?
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Beihilfe Kinder bei höherem Verdienst des Nichtbeamten?
Hallo, außer bei Wikipedia hab ich bislang noch keine definitive Aussage dazu gefunden, dass die Kinder eines/r Beamte/in nur dann beihilfeberechtigt sind, wenn er/sie mehr als die/der Partner(in) verdient. D.h. die Kinder müssen immer vom besser verdienenden Partner mitversichert werden. Gibt es ir...