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- 30.03.2007, 18:47
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- Thema: Krankengeldberechnung richtig?
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Aktueller Status!
Die KK hat geschrieben, das der Widerspruch am 20.04 im Widerspruchauschuss der KK entschieden wird. Eine vorherige Entscheidung sei nicht möglich, da dringendere und frühergestellte Widersprüche Vorrang hätten. Ich bin ja mal gespannt. Ich hört dann von mir wenn die Antwort da ist. Gruß Captiva
- 11.03.2007, 09:39
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- Thema: Krankengeldberechnung richtig?
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Nun habe ich Antwort erhalten. Sie ist aber nicht wie mitgeteilt von der Hauptverwaltung sondern von der lokalen Geschäftsstelle gekommen. Der Inhalt ist unverändert zwei Seiten lang. Auf meine Frage, wie sie zu der Begründung kommen, das sich das Krankengeld (Brutto) aus der Beitragsbemessung errec...
- 03.03.2007, 12:10
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Hallo Frank, das was mich etwas stutzig macht, ist die Tasache, dass es bisher zwischen den Fragen und Antworten kaum 1 Woche gedauert hat. Nun vergingen rund 3 Wochen. Irgendwie habe ich schon den Eindruck, dass hier Schwierigkeiten zur Klärung meiner Frage vorliegt. Möglicherweise, findet die KK k...
- 03.03.2007, 10:13
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Hallo Frank, das was mich etwas stutzig macht, ist die Tasache, dass es bisher zwischen den Fragen und Antworten kaum 1 Woche gedauert hat. Nun vergingen rund 3 Wochen. Irgendwie habe ich schon den Eindruck, dass hier Schwierigkeiten zur Klärung meiner Frage vorliegen. Möglicherweise, findet die KK ...
- 01.03.2007, 18:27
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Schreiben der KK ist noch nicht erfolgt!
Hallo GS! Ein Schreiben der KK habe ich noch nicht erhalten. Ich habe die Antwort angemahnt! Hinschtlich deiner Einstellung zum Thema, muss ich fragen, ob die BEK (=zuständige KK) zu zuordnen ist zum: Bundesversicherungsamt oder zur Landesaufsichtsbehörde NRW ? Ich bin gespannt ob, dass Anmahnen etw...
- 25.02.2007, 12:09
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Bisher keine Antwort von der KK!
Hallo Leute, bisher hat sich die Krankenkasse nicht geäußert. Für mich war bislang das Zögern akzeptabel, da Weiberfasnacht und Rosenmontag im Rheinland dazwischen lag. Warum allerdings keine Antwort seither erfolgte, kann ich mir nur bedingt erklären. Die KK findet kein SGB Gesetz, dass besagt: Kra...
- 19.02.2007, 09:00
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Bezogen auf das Beispiel von 70 € Übergangsgeld, denke ich, dass die kranke Kasse a) das an euch ausgezahlte Krankengeld so berechnen müsste: 70 % von 70 € = 49 €, gekürzt um 12,9 % für Renten-, Pflege- und AloV = 6,32 € oder, falls keine Kinder, gekürzt um um 13,15 % = 6,44 € also mit 42,68 oder 4...
- 17.02.2007, 10:16
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Wiederholtes Anschreiben an die KK ist erfolgt.
Ich habe, wie ich schon geschrieben habe, die KK nochmals angeschrieben. Vielleicht erhalte ich nun eine Erläuterung, warum die Beitragsbemessung eine Grundlage zur Berechnung des Bruttokrankengeldes sein soll. Insbesondere habe ich darauf hingewiesen, mir die gesetzl. Regelung zubenennen. Meine Fra...
- 13.02.2007, 20:27
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Die Antwort der KK folgte!
Es ist schon merkwürdig. Das längere Schreiben brachte keine wirkliche Erkenntnis Die mir bislang bekannte Gesetze führten zur keiner Klärung. Wichtig ist der Satz: Krankengeld ist der Höhe von 70% des der Beitragsbemessung zu Grunde liegenden Betrages zu zahlen. Dies ist meiner Meinung nach unricht...
- 10.02.2007, 10:04
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Ja. Ich würde die Kasse anschreiben und mir deren Rechenweg erläutern lassen. Als mir der Bescheid über das Krankengeld vor lag, hatte ich sofort Zweifel bzgl. der Höhe. Ich hatte mich darufhin mit der KK in Verbindung gesetzt, mit der Bitte, die Berechnung zu erläutern. Das was ich mit Hinweis auf...
- 07.02.2007, 21:15
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Hier die Beispiel-Berechnung
Also die von der KK aufgemachte Rechnung ist folgende (Beispiel): Übergangsgeld 70,00 EUR (=65% des Arbeitsentgeltes) hier von wurden zuerst 20% heruntergerechnet = 56,00 EUR . Dies wurde damit begründet (Zitat:" 80% des Regelentgeltes bilden die Grundlage für die Bemessung der Beitäge.") ...
- 05.02.2007, 11:51
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Krankengeldberechnung richtig?
Meine Frau bezog bisher Übergangsgeld gemäß § 48 SGB 9. Aufgrund der 6 Wochenfrist trat kankheitsbedingt, nun die KK ein. Diese verwendete zur Berechnung des Krankengeldes folgende Berechnung: Zugrunde gelegt wurde die Berechnung des Übergangsgeldes zu 65%. Dann wurden 20% (80% des Regelentgeltes) f...