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von michelmann
11.01.2009, 18:21
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Familienversicherung / Mieteinnahmen
Antworten: 5
Zugriffe: 9481

Hallo, weder noch - das Gesetz sieht eine fiktive Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von ca. 850,00 € vor, d.h. der Beitrag wird sich auf ca. 145,00 € mtl. belaufen incl. Pflegeversicherung. Gruß Czauderna Da stünden wir uns ja besser, wenn die Miete um 96€ kürzen ! Das sollte doch legal sein oder ...
von michelmann
11.01.2009, 18:13
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Familienversicherung / Mieteinnahmen
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Czauderna hat geschrieben:Hallo,
weder noch - das Gesetz sieht eine fiktive Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von ca. 850,00 € vor, d.h. der
Beitrag wird sich auf ca. 145,00 € mtl. belaufen incl. Pflegeversicherung.
Gruß
Czauderna


Vielen Dank !

Gruß Michelmann :-))
von michelmann
11.01.2009, 17:53
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Familienversicherung / Mieteinnahmen
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Familienversicherung / Mieteinnahmen

Hallo ! Meine Frau war bisher als geringfügig Beschäftige bei mir mitversichert. Sie hat jetzt monatliche Mieteinnahmen von 409 € + 90 € aus der geringfügigen Beschäftigung und fällt somit aus der Familienversicherung raus! Wie wird jetzt der Beitrag berechnet ? Kann ich davon ausgehen, dass hier ge...

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