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- 24.01.2009, 17:40
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Einheitsbeitragssatz -> erheblich höherer Beitrag Ehefrau
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Hallo Rossi, danke für die Antwort. Habe ich das so richtig verstanden? Hier mal folgendes Beispiel: Mein Einkommen: 45.000 pro Jahr (3.750 pro Monat) (3.750Euro - 840Euro) / 2 = 1.455Euro 1.455Euro gilt, da unter der Beitragsbemessungsgrenze von 1.837,50Euro mit Krankenversicherungsbeitragssatz 14,...
- 24.01.2009, 14:13
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Einheitsbeitragssatz -> erheblich höherer Beitrag Ehefrau
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Hallo Czauderna, danke für die schnelle Antwort. warum die Ehefrau seinerzeit in die IKK gewechselt ist, was doch offensichtlich wegen der Beitragshöhe war, und der Sohn weiterhin in der AOK verblieben ist - war dort die Höhe des Beitrages egal ?? Egal nicht, allerdings hat es nicht so viel ausgemac...
- 24.01.2009, 10:52
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Einheitsbeitragssatz -> erheblich höherer Beitrag Ehefrau
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Einheitsbeitragssatz -> erheblich höherer Beitrag Ehefrau
Hallo zusammen, ich bin selbständig und privat krankenversichert. Meine Ehefrau ist in einer gesetzlichen Krankenkasse (IKK), sie hat kein Einkommen. Eine Familienversicherung für unseren gemeinsamen Sohn ist mit der Versicherung meiner Ehefrau nicht möglich, da ich ja pkv-versichert bin, er ist als...