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- 11.02.2009, 14:46
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Kein Krankengeld bei verspäteter Abgabe der Bescheinigung
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Kein Krankengeld bei verspäteter Abgabe der Bescheinigung
Mir wurde im Dezember nach 4wöchiger Probezeit gekündigt. Während der Kündigungsfrist wurde ich krank. Ich gab meine Krankmeldung beim Arbeitgeber ab, behielt aber die Bescheinigung für die Krankenkasse vorerst, um beim Arbeitsamt nachweisen zu können, dass ich krank war und mich daher nicht arbeits...