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- 28.06.2009, 14:34
- Forum: Beihilfe
- Thema: § 193 VVG (3) 2. vs SGB V § 5(1) 11.
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Besten Dank Rossi. Edit: weil der Austritt unwiderruflich ist, haben wir uns entschieden, von der Befreiung abzusehen. Man weiß ja nie, was in der Zukunft einmal sein wird. Die Wahlleistungen bleiben weiterhin versichert, und von dem monatlichen eingesparten Betrag von 100 Euro kann man im Bedarfsfa...
- 27.06.2009, 18:26
- Forum: Beihilfe
- Thema: § 193 VVG (3) 2. vs SGB V § 5(1) 11.
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- Zugriffe: 7657
§ 193 VVG (3) 2. vs SGB V § 5(1) 11.
Hallo liebe Forenmitglieder, als Ruhegehaltsempfänger stehen mir 70 v.H. Beihilfe für meine Ehefrau zu. Da sie gkv-pflichtig versichert war, habe ich für sie eine große Anwartschaftsversicherung abgeschlossen, wobei die Wahlleistungstarife bereits aktiv waren. Mit dem 30.04.09 ist sie bei der Firma ...