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- 28.09.2009, 12:22
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: Versicherungspflicht durch Vollzeitvertrag?
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Ja, klar, kann ich das belegen. Habe ja Rechnungen geschrieben und auch die Umsatzsteuer dafür abgeführt. Sie beruft sich auf die Auskunftspflicht von meiner Seite auf § 280 Abs. 2 SGB IV. Aber da geht es um kurzfristige Beschäftigung. Aber meine nächste Frage mal. Wie würde das denn gehen. Ich muss...
- 25.09.2009, 08:40
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- Thema: Versicherungspflicht durch Vollzeitvertrag?
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Hallo Rossi, habe ich alles schon der KV geschrieben. Es geht seit drei Monaten Schriftwechsel hin und her. Die teilen einfach (vielleicht ist das auch nur die eine Sachbearbeiterin) meine Meinung nicht. Die können doch genau an der Abführung der Sozialabgaben an die BEK sehen, wieviel ich gearbeite...
- 24.09.2009, 08:08
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- Thema: Versicherungspflicht durch Vollzeitvertrag?
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Danke Rossi für Deine Mühe immer wieder. Die 50-Tageregelung hatte ich vorher, da ich maximal 30 - 40 Tage im Jahr dort gearbeitet habe. Aber mittlerweile wird es mehr und ich bin froh darüber in der heutigen Zeit. Der Sender sagt, dass sie sich auf nichts einlassen und das eine nicht-selbstständige...
- 23.09.2009, 15:17
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Richtig, 2006 war ich noch nicht 55 Jahre alt. Aber dürfen die das zurückverfolgen? Ich bin erst ab Januar d. J. angestellt für eine Aushilfstätigkeit, d. h. ich habe z. B. im Januar 15 Tage im Funkhaus gearbeitet, im Februar dann nur 8 Tage usw. und ab Ende Juni gar nicht mehr. Ich wurde immer (!) ...
- 23.09.2009, 09:31
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Hallo Rossi, danke für Deine Antwort. Ich bin seit 1993 ununterbrochen hauptberuflich selbstständig und auch seit ca. 25 Jahren ununterbrochen privat krankenversichert. Jetzt will die Barmer sogar von mir Rechnungskopien von meinen Kunden, damit die feststellen können, ob ich mit selbstständiger Arb...
- 22.09.2009, 21:58
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Hallo, mir geht es genausos wie sinucello, nur bin ich schon seit 1993 selbsständig und ab 2009 an manchen Monaten im Jahr fest angestellt bei einem öffentlich-rechtlichen Sender als Aushilfe. Mein Einkommen aus der Selbstständigkeit übersteigt auch das des Nichtselbstständigen. Aber manchmal verbri...