ich gehe mal davon aus, dass die Abfindung zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlt wurde.
Ja, das ist korrekt und steht in § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V.
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- 03.04.2026, 16:31
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- Thema: Familienversicherung bei Abfindung
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- 23.03.2026, 18:15
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- Thema: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Andreas 1000
setze mal bitte den link rein, wo du die INFO her hast.
Danke Dir
setze mal bitte den link rein, wo du die INFO her hast.
Danke Dir
- 22.03.2026, 07:08
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- Thema: Wechsel PKV => GKV
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Re: Wechsel PKV => GKV
§ 43 Abs. 7 SGB VI regelt die Arbeitserprobung für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Sie ermöglicht es Rentnern, eine Erwerbstätigkeit auszuprobieren, die über das eigentlich medizinisch festgelegte Leistungsvermögen hinausgeht, ohne sofort den Rentenanspruch zu gefährden. Die Rente wird währen...
- 19.03.2026, 21:22
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Re: Wechsel PKV => GKV
nur mal so. hier antworten die guten Antwortgeber, wie die Kollegen vor mir, sowieso nicht.....äh warum hast. Das ist in anderen Foren viel schlimmer. Nun zu § 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V sowie § 9 Abs. 2 Nr. 4 SGB V (das beschreibt das sogenannte Sonderbeitrittsrecht für Schwerbehinderte) Wichtige Frage: ...
- 13.03.2026, 08:20
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- Thema: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
prima. und jetzt klärst du die Sache auch noch mit der richtigen/zuständigen KK und reichst das hier mal nach. Ansonsten: stell dir vor. Du machst das erst im August 2027 und die würden dann sagen, dass es doch nicht klappt. Du machst das doch jetzt korrekt , oder. Es gibt hier keine schlafenden Hun...
- 12.03.2026, 21:36
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- Thema: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
pejoth, ich will dich keineswegs angreifen, ich meine es nur gut mit dir. Ich habe schon sehr viel Zeit in deine Frage hier inverstiert. Es ist unheimlich schwer, komplizierte Dinge für Fragesteller hier einfach zu erklären. ich will und wollte nur, dass du vorwärts kommst und endlich (bitte nicht b...
- 12.03.2026, 13:57
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
oh Mann. Du schreibst zuviel hier. Rufe endlich an bei der KK. Nach einer Familienversicherung (FAMI), die deswegen endet, weil du dann Einkünfte aus Rente beziehst. Darüber hatte ich hier noch nichts geschrieben: Also nach Ende einer FAMI beginnt eine freiwillige (und natürlich beitragspflichtige) ...
- 12.03.2026, 07:11
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
ok verstanden. Nach Ende des ALG-Bezuges hast du also kein Gesamteinkommen von mehr als 565 EUR monatlich (das ist der Grenzwert im Jahr 2026). Du bist dann noch nicht im Rentenbezug. Bis zur Rente wird es noch einige Zeit dauern. Du bist nicht im Bezug von ALG II (aktuell Bürgergeld, früher auch Ha...
- 10.03.2026, 21:42
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- Thema: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
hallo pejoth,
kannst Du deine Sätze bitte einmal ausformulieren, damit wir dir besser helfen können.
Sonst könnte wir nur raten, was du meinst.
kannst Du deine Sätze bitte einmal ausformulieren, damit wir dir besser helfen können.
Sonst könnte wir nur raten, was du meinst.
- 08.03.2026, 08:01
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- Thema: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
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Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Hallo Czauderna, könntes du den Punkt 2 und damit die Folge nochmals prüfen. Wenn jemand das 55. Lebensjahr vollendet hat und mindestens 2,5 Jahre der letzten 5 Jahren vor einem eigentlichen Versicherungspflichttatbestand (wie Beschäftigung UND AUCH ALG-BEZUG) versicherungsfrei war (z.B. Arbeitnehme...
- 21.02.2026, 16:26
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- Thema: Nachgehender Leistungsanspruch
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Re: Nachgehender Leistungsanspruch
du liegt falsche
ab 16.10.25 sind Beiträge zu zahlen
§ 188 Abs. 1 Satz 1 SGB V
ab 16.10.25 sind Beiträge zu zahlen
§ 188 Abs. 1 Satz 1 SGB V
- 16.02.2026, 06:18
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- Thema: Maßgeblicher Betrachtungszeitraum zur Beitragsberechnung bei freiwillig Versicherten
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Re: Maßgeblicher Betrachtungszeitraum zur Beitragsberechnung bei freiwillig Versicherten
die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler sind eine untergesetzliche Regelung und haben Gesetzeswirkung.
Siehe § 240 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Das ist die "Erlaubnis" zu dieser untergesetzlichen Regelung
Siehe § 240 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Das ist die "Erlaubnis" zu dieser untergesetzlichen Regelung
- 15.02.2026, 16:41
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- Thema: Maßgeblicher Betrachtungszeitraum zur Beitragsberechnung bei freiwillig Versicherten
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Re: Maßgeblicher Betrachtungszeitraum zur Beitragsberechnung bei freiwillig Versicherten
maßgeblich sind die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler siehe hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2025-01-01_Einheitliche_Grundsaetze_zur_Beitragsbemessung_freiwilliger_Mitglieder_Stand_01_01_2025.pdf do...
- 13.02.2026, 17:05
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- Thema: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit
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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit
ja Michael. Dann frag mal die KK, ob sie denn jetzt Krankengeld bezahlt. Der Hinweis von Rossi ist rechtlich gesehen natürlich korrekt. Das Krankengeld ist ca 20 % geringer als das Nettogehalt. Da bin ich mal gespannt. Bitte berichte mal. PS: ich bin immer noch der Meinung (obwohl ich ja nicht hells...
- 12.02.2026, 13:48
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- Thema: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit
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Re: Abmeldung GKV durch AG währnnd Arbeitsunfähigkeit
nochmals fragen....
oder sollen wir die hier sagen: gehe zum Arbeitsgericht und verklag die Firma. Willst du das hören.
Frage nochmals nach: GEHE PERSÖNLICH dort hin und stelle die Frage (so mach ich das immer)
oder sollen wir die hier sagen: gehe zum Arbeitsgericht und verklag die Firma. Willst du das hören.
Frage nochmals nach: GEHE PERSÖNLICH dort hin und stelle die Frage (so mach ich das immer)