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- 10.12.2004, 20:07
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Eheähnliches Verhältnis
- Antworten: 1
- Zugriffe: 8723
Also ich gehe mal davon aus, dass Ihr eine eheähnliche Lebensgemeinschaft habt und dass Deine Frau nicht arbeitet also nicht pflichtversichert ist. Wenn sie nicht arbeitslos gemeldet ist und nicht darüber versichert ist, dann kann sie sich nur als freiwilliges Mitglied mit eigenem Beitrag versichern...