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von Thomas64
10.12.2004, 20:07
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Eheähnliches Verhältnis
Antworten: 1
Zugriffe: 8723

Also ich gehe mal davon aus, dass Ihr eine eheähnliche Lebensgemeinschaft habt und dass Deine Frau nicht arbeitet also nicht pflichtversichert ist. Wenn sie nicht arbeitslos gemeldet ist und nicht darüber versichert ist, dann kann sie sich nur als freiwilliges Mitglied mit eigenem Beitrag versichern...

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