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- 06.04.2010, 17:44
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
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Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
Guten Tag, ich hätte da mal eine Frage. Folgender Sachverhalt. Eine Bekannte ist von Polen nach Deutschland mit ihrer Tochter eingereist und lebt nun bei Ihrem Freund. Kann die Bekannte nach § Abs. Nr. 13 SGB V Versicherungspflichtig sein? Sie hat noch keine Arbeit, besuch einen Sprachkurs. Sie bezi...