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- 13.04.2010, 00:06
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- Thema: EILT: wg. Anstellung Wechsel PKV->GKV, laufende Behandlun
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Re: Klar, gegenüber der GKV ist der Arbeitgeber ...
Andererseits wurde mir von anderer Stelle (Vers.Makler), allerdings ohne "Quellenangabe" erzählt, ich müsste meine PKV umgehend von der Versicherungspflicht und meinem Wunsch, GKV und PKV eine Zeit parallel laufen zu lassen unterrichten. Ist da was dran? Ja, wichtiger Hinweis. Die Quelle ...
- 12.04.2010, 19:11
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Re: Antwort: Wegen der Kündigung der PKV
Hallo Gerhard, Und zu Deinem Bekannten und seinem Arbeitgeber: Da tickt eine Zeitbombe , und zwar ziemlich laut. Dem Arbeitgeber wird sie in Form von Regressforderungen der GKV um die Ohren fliegen, und der Arbeitnehmer muss zusehen, wie er möglichst unbeschadet aus der Sache rauskommt. Was kann ihm...
- 09.04.2010, 10:23
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ein analoger Fall...
.. ein Bekannter von mir war letztes Jahr in der gleichen Situation: Er war >10 Jahre selbstständig und in der PKV, dann hat er eine Festanstellung angetreten (02/2009). Die Personalabteilung wollte nur den Nachweis, dass er die letzten 3 Jahre privat versichert war und damit war der Fall erledigt, ...
- 08.04.2010, 14:19
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Re: Antwort: Wegen der Kündigung der PKV
Steht das so in den Versicherungsbedingungen oder ist es ein freiwilliges Angebot? Zu Risikozuschlägen hab ich nichts gefunden, nur zum Thema Wartezeiten: http://www.debeka.de/service/bedingungen/Krankenversicherung/Allgemeine_Bedingungen/BKV1.pdf : Personen, die aus der gesetzlichen Krankenversich...
- 08.04.2010, 12:29
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Re: Nachklapp zur Beschäftigung eigener Angestellter
Könnte ja sein, dass ich neben der Festanstellung Arbeitnehmer beschäftige, dann könnte ich doch weiterhin in der PKV bleiben, oder? "Könnte ja, müsste nein" war vielleicht etwas zu dürftig - sorry -, denn auf einer solchen (rellen, nicht virtuellen) Basis ließe sich eventuell etwas mache...
- 08.04.2010, 12:09
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Re: Antwort Re: Zum Vorgehen
Im Ernst, dieser Plan scheitert schon im Ansatz, und zwar am Arbeitgeber. Denn warum sollte er sich auf dieses Spielchen einlassen? Volles Risiko bei ihm, denn er haftet der GKV gegenüber für die Beiträge, wenn er das Gesetz falsch auslegt - AOK-Bescheinigung hin oder her. Die es übrigens nicht geb...
- 08.04.2010, 09:10
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Re: Zum Vorgehen
1) Du nimmst eine Beschäftigung auf. Bezüge > € -> 400 € = Versicherungspflicht in der GKV, auch wenn Bezüge > 8.000 € mtl. Das versteht keiner, ist aber so. 2) Der Arbeitgeber kann nichts dafür, er muss auf der Mitgliedschaft in der GKV bestehen. Das gilt doch aber nur, wenn ich vorher selbstständ...
- 07.04.2010, 23:37
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Re: Na gut, dann mal die Textstelle im Ver..
Den AG tangiert das nicht. Er muss die GKV-Karte ausspielen -und verlangen, dass Du bekennst. Er wendet sich auch nicht an die PKV. ?! An welche GKV wendet er sich denn? Soll das heissen ich muss mir jetzt eine GKV suchen, die dann die Versicherungspflicht prüft? Ich würde eigentlich erstmal nix an...
- 07.04.2010, 22:59
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- 07.04.2010, 22:56
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Re: Na gut, dann mal die Textstelle im Ver..
Bis zu Ende lesen, hat noch noch nie geschadet. Nicht an deine Adresse, sondern an die Tanten und Onkel aus deiner PKV :) Ok, das klingt dann doch schon mal ganz gut. Wenn ich dann in dieser Zeit zum Arzt gehe, bin ich dann gesetzlich oder privat versichert?! :wink: Aber da du dich da sehr gut ausz...
- 07.04.2010, 21:08
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Re: Kündigung der PKV auch nach Abschluss der Behandlung mög
Sie dürfen , aber sie müssen nicht die PKV zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Wenn es für Sie per saldo günstiger ist, schließen Sie die Behandlung ab und kündigen die PKV dann (unter Nachweis der Versicherungspflicht in der GKV ab yxz) zum Ende des laufenden Monats. Das geht. Ich habe...
- 07.04.2010, 13:01
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EILT: wg. Anstellung Wechsel PKV->GKV, laufende Behandlun
Hallo zusammen, ich bin seit 10 Jahren Freiberufler, die letzten 9 Jahre in der PKV. Nun kann ich ab 1.5. in ein Angestelltenverhältnis wechseln (weit über Jahresentgeltgrenze). Gestern habe ich zufällig erfahren, dass es dank der Gesundheitsreform so ist, dass ich ab dann für mind. 3 Jahre in der G...