das heißt also, wer zwischenzeitlich wieder pflichtig wird, muss drei Jahre lang nur die geringere Grenze überschreiten, um dann wieder in die private zu können?
Guten Tag, folgender Fall: Ein Arbeitnehmer ist seit 2000 privat krankenversichert. Bis 2003 liegt sein Einkommommen über der Beitragsbemessungsgrenze. In 2004 rutscht er unter diese Grenze und muss somit in die GKV. Ab 2005 erhält er eine Gehaltserhöhung und liegt ab diesem Jahr wieder über der Bei...