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- 18.10.2010, 06:24
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Frage zu komplizierter Situation
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Ach ja, wenn der Sohemann auszieht, bist Du natürlich dem Grunde nach für den Jüngling noch unterhaltsverpflichtet. Genau das ist das Problem Aber hier sind die Einkommensgrenzen ganz anders als im Bereich von Hartz IV; hier kommt das Privatrecht ins Spiel. Nur soviel, ich bin aufgrund meines Einko...
- 17.10.2010, 09:01
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Rossi, dies ist genau das was wir von den zuständigen Stellen gesagt bekommen haben. U25, kein Anspruch auf ALG2 (lebt noch zu Hause und Papa versient zu viel.) kein Recht auf eine eigene Wohnung, Stallpflicht (Ich liebe dieses Wort) Und wenn die 2 Heiraten ändert sich da nix dran. Das wäre ja ihre ...
- 16.10.2010, 20:24
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Sorry alles völliger Quatsch, was hier wieder geschrieben wird. Wenn der Sohnemann die Hartz IV Empfängerin heiratet, dann gilt die sog. Stallpflicht für einen U 25 nicht mehr. Der Schutz der Familie ist allein schon ein veranketes Grundrecht, welches durch die Stallpflicht eines U 25 im SGB II nic...
- 15.10.2010, 21:26
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Frage zu komplizierter Situation
Hallo, folgendes Zenario. Mein Sohn, 22 Jahre, erwerbslos und leistungslos Arbeitssuchend gemeldet (Leistungslos weil er unter die "unter 25" regelung fällt) muss zu seinem 23. Geburtstag raus aus der Familienversicherung. Arbeitsamt sagt : Kein Leistungsbezieher, er muss sich freiwillig V...