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- 30.05.2007, 19:48
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Rückwirkend nicht mehr krankenversichert?
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Re: Rückwirkend nicht mehr krankenversichert?
Hallo yoursweet nicht Bange machen lassen :-) Das ganze ist geregelt im SGB V § 10 Abs2 da heißt es (2) Kinder sind versichert 1.bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres, 2.bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind, 3.bis zur Vollendung des fünf...
- 30.05.2007, 18:51
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- Thema: Rückwirkend nicht mehr krankenversichert?
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Frage, hast Du denn damals der Krankenkasse die Ausbildung (Schulabschluss VHS) sofort mitgeteilt? Wenn ja, ist es verwunderlich, dass die Krankenkasse erst jetzt reagiert. Wenn nein, dann stellt sich die Frage, was hast Du vor dieser Ausbildung gemacht und wie alt bist Du? Ich habe das der Kranken...
- 30.05.2007, 13:53
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- Thema: Rückwirkend nicht mehr krankenversichert?
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Rückwirkend nicht mehr krankenversichert?
Ich bin (war) bisher über meine Mutter krankenversichert. Ich wohne zurzeit noch bei meinen Eltern und mache gerade meinen Schulabschluss über die Volkshochschule nach. Heute erhalte ich nun einen Brief von der AOK dass diese Schulausbildung nicht als solche anerkannt werden kann und ich deshalb rüc...