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- 14.06.2007, 01:00
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Befreiung von der Versicherungspflicht nach Elternzeit
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Befreiung von der gesetzl. Krankenversicherungspflicht
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt: Meine Frau war vor der Elternzeit 4 Jahre privat versichert bei Vollzeitarbeit - ebenfalls während der Elternzeit (bei einer Arbeitszeit von 8 Std/Woche)- also insgesamt fast 7 Jahre...Nach der Elternzeit wird sie 19 Stunden (38 Std. sind Vollzeit) arbeit...
- 13.06.2007, 12:52
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Befreiung von der Versicherungspflicht nach Elternzeit
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Befreiung von der Versicherungspflicht nach Elternzeit
Während der Elternzeit war meine Frau Privatversichert - dh. nach §8SGB Absatz 3 müßte sie doch in der Privaten KV bleiben dürfen, da die Arbeitszeit von füher 38 Stunden(Vollbeschäftigung des Betriebes) nun auf 19 Stunden bei ihr reduziert wird. Oder sehe ich dieses falsch?
- 13.06.2007, 11:07
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Befreiung von der Versicherungspflicht nach Elternzeit
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Befreiung von der Versicherungspflicht nach Elternzeit
Liebe Mitglieder, wer kann mir helfen? Meine Frau war vor ihrer Elternzeit privatversichert und hat während der Elternzeit 8 Stunden/Woche gearbeitet - nach der Elternzeit ab 18.8.07 möchte Sie 19 Stunden/Woche arbeiten - welches der Hälfte der Vollzeitarbeit ihres Arbeitgebers entspricht. Sie wollt...