Danke an heinrich erst einmal für die AWs! Arbeitslso melden bitte im Sinne des SGB III, nicht suchend,, das ganz bittte mindestens 4 wochen vor dem Ende der ausbildung, sollte kein anspruch auf Leistungen durch Bundesagentur für Arbeit bestehen, müßtet du dich denn bei der zuständigen ARGE, JobCent...