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- 04.02.2011, 14:45
- Forum: Sonstiges
- Thema: GKV-Familienversicherung bei 400€-Job
- Antworten: 7
- Zugriffe: 21306
Öhm, ich empfehle Dir dringend eine Beratung mit der örtlichen Verischerungsabteilung. Allein die Arbeitslosmeldung führt nämlich nicht zur Aufrechterhaltung der Rentenanwartschaften. In diesem Fall gilt die Meldung als Arbeitsloser nur als sog. Ausfallzeit. Aber auf der anderen Seite hast Du nämli...