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von w-nage
30.03.2011, 19:08
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Rückkehr aus dem Ausland, welche Krankenkasse
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Rossi hat geschrieben:Okay, wenn dann die Ausländerbehörde keine KV für die AE fordert, dann kommt er in die berüchtigte Kralle.


Bitte um Erlaeuterung was damit gemeint ist ( Zwickmuehle zwischen GKV und PKV )?
von w-nage
30.03.2011, 07:23
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Rückkehr aus dem Ausland, welche Krankenkasse
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Rückkehr aus dem Ausland, welche Krankenkasse

Danke Rossi,

Einbuergerung ist erst nach 2 Jahren moeglich, aber er hat als ehemaliger Deutscher das Recht auf eine dauernde Aufenthaltserlaubnis.

Gruss w-nage
von w-nage
29.03.2011, 21:24
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Rückkehr aus dem Ausland, welche Krankenkasse
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Rückkehr aus dem Ausland, welche Krankenkasse

Hallo, nachdem ich hier jetzt schon eine Weile lese, aber noch keinen Fall gefunden habe, der dem meines Onkels entspricht, erlaube ich mir an die hier reichlich vorhandenen Experten folgende Frage zu stellen: Mein Onkel geb. 1941 hat in DE eine Lehre absolviert und anschliessend bei der gleichen Fi...

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