Mit der Kasse gibt es einen ersten Kontakt zum Thema, bin jedoch noch nicht sehr tief eingestiegen.
Nochmal vielen Dank an alle! Ich denke, den Rest sollte ich alleine hinbekommen.
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- 29.06.2011, 20:51
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- Thema: Pflichtversicherung nach §5 Abs.1 Nr. 13 SGB V
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- 29.06.2011, 19:33
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Das ist ein gutes Forum! Die PKV-Leistungen haben sich im Detail schon verändert (Psychotherapie mehr Stunden, Heilpraktiker ja vorher nein, weniger als 100% für Heilmittel vorher 100%, Zahnersatz weniger als 100% vorher 100% etc.) Die Änderung betraf nicht nur den Selbstbehalt. Es war auch ein ande...
- 29.06.2011, 12:08
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- 28.06.2011, 15:59
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Vielen Dank! Es gibt noch Ergänzungsfragen. Wie ist es, wenn die PKV-Mitgliedschaft länger als 5 Jahre angedauert hat, es aber kurz vor der Arbeitslosigkeit einen Tarifwechsel (mit neuem Versicherungsschein etc.) gegeben hat? Gilt das als ein neuer PKV-Vertrag? Und gehe ich recht in der Annahme, das...
- 27.06.2011, 18:26
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Pflichtversicherung nach §5 Abs.1 Nr. 13 SGB V
Hallo,
nach genau 8 Monaten ALG I Bezug erhalte ich demnächst Gründungszuschuss, bin also nicht mehr arbeitslos.
Während der Arbeitslosigkeit war ich GKV versichert, zuvor PKV.
Kann mich die GKV nach §5 Abs.1 Nr. 13 SGB V (Nicht-Versicherte) weiterversichern?
Grüsse,
nach genau 8 Monaten ALG I Bezug erhalte ich demnächst Gründungszuschuss, bin also nicht mehr arbeitslos.
Während der Arbeitslosigkeit war ich GKV versichert, zuvor PKV.
Kann mich die GKV nach §5 Abs.1 Nr. 13 SGB V (Nicht-Versicherte) weiterversichern?
Grüsse,