Hallo Johanna !
Denken Sie eine Mitgliedschaft im VdK an, das ergibt zu überschaubarem Beitrag Rat in dieser unübersichtlichen Materie, und Rechtsschutz bei einer möglichen Klage gegen die Ablehnung Ihres Widerspruches. Gruß
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- 20.09.2007, 23:04
- Forum: Kassenleistungen
- Thema: Medizinischer Dienst
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