hallo GS,
danke für Deine Antwort. Darf ich fragen woraus zu das schließt? Gibt es dazu Gesetzestexte? Wie kommst du darauf, dass das Einkommen aus einer einzigen Hauptberuflichen tätigkeit stammen muss?
Dank Dir,
Schnerry
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- 08.10.2007, 00:03
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- 06.10.2007, 18:12
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- 29.09.2007, 09:04
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super, danke für den artikel. dort steht: Ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann auch durch Zusammenrechnung einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung mit einer bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübten zweiten oder weiteren für sich gesehen geringfügig e...
- 28.09.2007, 07:15
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- 24.09.2007, 16:27
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- 22.09.2007, 09:21
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Pflichtgrenze zum Eintritt in PKV durch zusätzlichen Nebenjo
Guten Tag, ich verdiene ca. 46.000, aber die pflichtgrenze leigt ja bei 47.700. Kann ich denn einfach im Urlaub nen 400€-Job annehmen (oder was auch immer für einen kurzfristigen Job). Dann verdiene ich ja insgesamt (reguläre tätigkeit + nebenjob) über 47.700€? Oder zählt für die Pflichtgrenze nur d...