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von schnerry
08.10.2007, 00:03
Forum: Allgemeines PKV
Thema: Pflichtgrenze zum Eintritt in PKV durch zusätzlichen Nebenjo
Antworten: 10
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hallo GS,

danke für Deine Antwort. Darf ich fragen woraus zu das schließt? Gibt es dazu Gesetzestexte? Wie kommst du darauf, dass das Einkommen aus einer einzigen Hauptberuflichen tätigkeit stammen muss?

Dank Dir,

Schnerry
von schnerry
06.10.2007, 18:12
Forum: Allgemeines PKV
Thema: Pflichtgrenze zum Eintritt in PKV durch zusätzlichen Nebenjo
Antworten: 10
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jetzt mal ne andere variante: wenn ich zu meinem normalen gehalt anstatt nen 400€-Job eine freiberufliche tätigkeit, z.b. einem studenten nachhilfe geben, rechne, zählt das dann auch?
von schnerry
29.09.2007, 09:04
Forum: Allgemeines PKV
Thema: Pflichtgrenze zum Eintritt in PKV durch zusätzlichen Nebenjo
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super, danke für den artikel. dort steht: Ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann auch durch Zusammenrechnung einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung mit einer bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübten zweiten oder weiteren für sich gesehen geringfügig e...
von schnerry
28.09.2007, 07:15
Forum: Allgemeines PKV
Thema: Pflichtgrenze zum Eintritt in PKV durch zusätzlichen Nebenjo
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du mußt 3 jahre nacheinander über die pflichtgrenze verdienen. Ja das ist klar, aber wenn ich mit normalen verdienst + ein paar monate 400€-job über die grenze komme, dann hab ich schon mal ein jahr von den 3 "abgearbeitet". mir ist klar dass ich 3 jahre brauche, meine frage war nur, ob d...
von schnerry
24.09.2007, 16:27
Forum: Allgemeines PKV
Thema: Pflichtgrenze zum Eintritt in PKV durch zusätzlichen Nebenjo
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wieso nicht?
ich verdiene ja dann insgesamt ein jahresbrutto, das über der pflichtgrenze liegt?
von schnerry
22.09.2007, 09:21
Forum: Allgemeines PKV
Thema: Pflichtgrenze zum Eintritt in PKV durch zusätzlichen Nebenjo
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Pflichtgrenze zum Eintritt in PKV durch zusätzlichen Nebenjo

Guten Tag, ich verdiene ca. 46.000, aber die pflichtgrenze leigt ja bei 47.700. Kann ich denn einfach im Urlaub nen 400€-Job annehmen (oder was auch immer für einen kurzfristigen Job). Dann verdiene ich ja insgesamt (reguläre tätigkeit + nebenjob) über 47.700€? Oder zählt für die Pflichtgrenze nur d...

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