Die Suche ergab 9 Treffer
- 08.01.2012, 20:56
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: Irrtumsanfechtung nach §119 Abs.1 BGB
- Antworten: 12
- Zugriffe: 10625
Ich wurde von meinem hauptarbeiter für eine weiterbildung freigestellt. Ja, freistellung muss aufgrund krankheit verlängert werden. Zahlung von einem Monatlichem Gehalt? nein, da unbezahlt freigestellt Während der ausbildung hatte ich mir nebenjob, Sozialvericheungspflichtig gesucht. das heißt Sie s...
- 08.01.2012, 20:05
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: Irrtumsanfechtung nach §119 Abs.1 BGB
- Antworten: 12
- Zugriffe: 10625
stimmt nicht so ganz: Ich wurde von meinem hauptarbeiter für eine weiterbildung freigestellt. Jahreinseinkommen 100k€. Für die Freistellung wurde die Krankenversicherung auf Studententarif umgestellt, d.h. die hälfte der bisherigen beiträge. Ausserdem eine KTG-Versicherung. Während der ausbildung ha...
- 08.01.2012, 19:45
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: Irrtumsanfechtung nach §119 Abs.1 BGB
- Antworten: 12
- Zugriffe: 10625
Der Tarif heisst KTN. Ich konnte nichts verdienen, da ich aufgund der ekrankung nicht arbeiten konnte. Die Ablehnung der Versicherung ist aber nicht, dass ich kein einkommen aufrgund der krankheit habe, sondern dass die mich so wie es aussieht überhaupt nicht versichern wollten. So legen die es nun ...
- 08.01.2012, 19:20
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: Irrtumsanfechtung nach §119 Abs.1 BGB
- Antworten: 12
- Zugriffe: 10625
Hallo, während der Weiterbildung wurde ich vom Hauptarbeitgeber nicht zum Spass, sondern genau für die Weiterbildung freigestellt. Die kann nun nicht gemacht werden, bzw. die Freistellung muss verlängrt werden. Somit entsteht dadurch natürlich verdienstausfall. Ausserdem hätte man ja auch nebenbi ar...
- 08.01.2012, 16:58
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: Irrtumsanfechtung nach §119 Abs.1 BGB
- Antworten: 12
- Zugriffe: 10625
Hallo, es ist eine große Versicherung, die auch nicht gerade billig ist. Es wurde von Volltarif- in ausbildungstarif gewechselt. Beim Wechsel wurde schriftlich bestätigt, dass keine Änderung der Leistungen auch mit geringeren Beiträgen einhergeht. Auch auf sämtlichen Nachträgen stand Ausbildungstari...
- 08.01.2012, 15:13
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: Irrtumsanfechtung nach §119 Abs.1 BGB
- Antworten: 12
- Zugriffe: 10625
Irrtumsanfechtung nach §119 Abs.1 BGB
Hallo,
darf eine Versicherung eine Irrtumsanfechtung nach §119, Abs.1 BGB nach über einem Jahr Vericherungsdauer stellen?
Also, da ist ein Schaden eingetreten und die Versicherung sagt, dass Sie beim Vertragsabschluss im Irrtum war.
GRuß
darf eine Versicherung eine Irrtumsanfechtung nach §119, Abs.1 BGB nach über einem Jahr Vericherungsdauer stellen?
Also, da ist ein Schaden eingetreten und die Versicherung sagt, dass Sie beim Vertragsabschluss im Irrtum war.
GRuß
- 31.12.2011, 22:10
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: Unbezahlter Urlaub, nachgehender Versicherungsschutz KTG
- Antworten: 4
- Zugriffe: 5966
Hallo, ja, es handelt sich um eine PKV mit Krankentagegeldvericherung. Der Vericherte wurde von seinem Hauptarbeitgeber, bei dem er 5 Jahre bescähtigt war für eine Weiterbildung freigetellt. Für seine Weiterbildungmaßnahme wurde dann in einen Studtentarif gewechselt, ebeno eine Krankentagegeldverich...
- 31.12.2011, 04:41
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: Unbezahlter Urlaub, nachgehender Versicherungsschutz KTG
- Antworten: 4
- Zugriffe: 5966
KTG-Beiträge auch im Studententarif gezahlt
Hallo, grundsätzlich kann ich dies vollkommen nachvollziehen. Habe einmal gegoogelt. Keine Versicherung bietet derartiges an. In diesem konkreten Fall jedoch anders. Es wurde vom Volltarif mit KTG in Studenttarif gewechselt, im Studentarif war auch ein Beitrag zum KTG mitinbegriffen, d.h. theoretisc...
- 30.12.2011, 13:54
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: Unbezahlter Urlaub, nachgehender Versicherungsschutz KTG
- Antworten: 4
- Zugriffe: 5966
Unbezahlter Urlaub, nachgehender Versicherungsschutz KTG
Hallo, folgdene Frage: Versicherter wechselt aufgrund beruflicher Weiterbildung zum 1.9. vom Volltarif in Studententarif, erhält aufgrund der Feistellung keinen Lohn mehr. Nachgehender Versicherungsschutz besteht demnach bis zum 1.10. Aufgrund Erkrannkung nicht in der Lage Weiterbildung zu machen, d...