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- 04.01.2012, 19:34
- Forum: Beihilfe
- Thema: Beihilfe im Pensionsalter vers. GKV
- Antworten: 11
- Zugriffe: 52982
Zu beachten ist auch noch: wenn der Holde stirbt, zahlt die Witwe den gesamten GKV-Beitrag für die ihr verbleibende Pension also z.Zt. 15,5% und zusätzlich auch noch ihren GKV-Anteil ihrer Rente. Von der Beihilfeberechtigung profitiert sie allerdings überhaupt nicht, denn sie ist ja Mitglied in der ...