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- 17.01.2012, 21:53
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Ruhender Leistungsanspruch
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Arbeitslos melden bringt hier erst mal nix, denn wahrscheinlich besteht kein Anspruch auf ALG 1 - ALG. 2 wäre eine Lösung, denn da gibt es keine Leistungseinschränkung. Was heißt das nun? Wenn ich mich exmatrikuliere habe ich als arbeitsloser doch ohnehin Anspruch auf Leistung von der arge, bedeute...
- 17.01.2012, 20:16
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Ruhender Leistungsanspruch
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Ich bitte zu berücksichtigen dass ich selbstverständlich bereits mit der TK gesprochen habe. Sie würden mich nur in dem Fall weiter versichern wenn ich die Gesamtforderung komplett bezahlen würde. Dass ich akut erkrankt bin weiß ich selbst, Fakt ist aber dass ich mit der von der Versicherung ausgest...
- 17.01.2012, 17:44
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- Thema: Ruhender Leistungsanspruch
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PS: Der ältere, größere Teil der Gesamtforderung entstand als ich mich für ein Semester exmatrikulierte, mich aber nicht arbeitslos meldete. Ich hatte nach der Exmatrikulation eigentlich keinen Kontakt zur TK, jetzt habe ich hier in einem anderen Beitrag etwas gelesen was darauf schließen lässt dass...
- 17.01.2012, 17:33
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Ruhender Leistungsanspruch
Hallo zusammen, da ich bezüglich meiner momentanen Situation mit meinem Latein am Ende bin hoffe ich hier Hilfe bei meiner Problematik zu finden. Seit einigen Monaten war ich nun schon bei Techniker Krankenkasse im Rückstand mit meinen Zahlungen, man hatte die ganze Summe bereits ans Zollamt gegeben...