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- 17.02.2012, 17:03
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Beitragsberechnungsproblem Selbständiger für freiwillige GKV
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Hi noch eine Frage zum Steuerbescheid: Wenn mir das Finanzamt seltsamerweise am 01. 06. 2012 den Steuerbescheid für 2011 ausstellt, und am 15. 06. 2012 den für 2010. Was ist dann ab Juli für den Beitrag maßgebend: der Bescheid von 2011 oder der von 2010, weil er ein späteres Datum trägt? Danke!! Pik11
- 03.02.2012, 13:00
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hallo pik11, nr. 5 scheinst Du wirklich nicht verstanden zu haben. Man muss schon mindestens die Einnahmen des Selbstständigen nehmen. ALSO: Selbstständiger hat lt. letzten STB 24.000 Jahr ,also 2000 im Monat. Frau keine Einnahmen. Dann sind die 2.000 EUR beitragspflichtig. Man NICHT weniger nehmen...
- 02.02.2012, 21:06
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Hi Danke heinrich! Damit ist alles geklärt. Nur bei der 5. Frage gab es ja noch Unklarheiten. Also das ist so gemeint: Es gibt ja diese Grenze von 1.312,50 EUR, die im Härtefall und bei Nachweis des Einkommens mindestens zur Ermittlung des Beitrages bei Selbständigen herangezogen wird. Ist der Versi...
- 02.02.2012, 14:04
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- 02.02.2012, 12:39
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Beitragsberechnungsproblem Selbständiger für freiwillige GKV
Hi ich habe einige wichtige Fragen zur Beitragsberechnung, und zwar insbesondere zu den Beitragsermäßigungen bei geringen Einkommen. 1. Wird aus dem Steuerbescheid der "Gesamtbetrag der Einkünfte" oder das "zu versteuernde Einkommen" herangezogen? Diese Werte sind ja unterschiedl...