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- 15.02.2012, 16:36
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: GKV + zusätzlicher KK-Beitrag aus Abfindung ??
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Hallo hpb, wenn Dein Abfindungsvertrag Ende 2002 abgeschlossen wurde, könnte es durchaus sein, daß eine andere KK-Regelung zu dieser Zeit bestand. Soll heißen, der von mir geschilderte Fall ist in 2011 eingetreten und unterliegt nun den heute geltenden Regelungen. Inwieweit Deine KK ab 2007 'Nachzah...
- 14.02.2012, 18:26
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- Thema: GKV + zusätzlicher KK-Beitrag aus Abfindung ??
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Hallo Rossi, vielen Dank für Deine Antwort - ich werde die Zahlungen an die KK weiterhin 'unter Vorbehalt' leisten.Einen Gang zum BSG werde ich mir aber ersparen. Verstehen kann ich nur eine Sache nicht: wie kann ein Spitzenverband die Rechtssprechung des BSG ( § 14...usw,) unterlaufen, indem eigene...
- 14.02.2012, 11:37
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- Thema: GKV + zusätzlicher KK-Beitrag aus Abfindung ??
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Nachtrag Auf der Internetseite der AOK-business.de habe ich aus einem Rundschreiben zum Thema 'übergangszahlungen' aber auch nachfolgenden Eintrag gefunden: ....(5) Nachfolgende 'Übergangszahlungen' unterliegen nicht der Beitragspflicht als Versorgungsbezug: u.a. ... Abfindungszahlungen für den betr...
- 14.02.2012, 10:47
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- Thema: GKV + zusätzlicher KK-Beitrag aus Abfindung ??
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Hallo an Alle. Hier nun die Antwort meiner KK : die Spitzenverbände der Krankenkassen haben die beitragsrechtliche Behandlung solcher Leistungen an ehemalige Arbeitnehmer zwischenzeitlich dahingehend konkretisiert, dass diese unter bestimmten Voraussetzungen als Versorgungsbezüge im Sinne von § 229 ...
- 13.02.2012, 20:27
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Hallo Rossi, Danke für die Antwort - klar werde ich jetzt Widerspruch einlegen aber trotzdem den Beitrag löhnen ! . Damit habe ich kein Problem. Es geht mir vielmehr darum, Rechtssicherheit zu bekommen, d.h. wenn durch § xx geregelt wird, das es rechtens ist, meine AF auch zu verbeitragen, dann möch...
- 13.02.2012, 19:32
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Hallo Rossi und Czauderna, Danke für Eure Antworten . Ich habe zwischenzeitlich meiner krankenkasse mit Hinweis auf § 232a + 229 per mail mitgeteilt, daß ich meine Abfindung darin nicht als beitragspflichtigen Beitrag erkennen kann. Reaktion der KK bis jetzt = 0. Auch auf mein Angebot. dies telefoni...
- 13.02.2012, 13:35
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Hallo Czauderna, vielen Dank für die Antwort - ich sehe es genauso, zumal §232a (1) ja explizit beschreibt..... 80 von Hundert des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts aus einem nicht geringfügigen Beschäftigungsverhältnis sind abzuziehen. Ich beziehe ja kein Arbeitsentgelt und stehe auch in keinem B...
- 13.02.2012, 13:17
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- 10.02.2012, 09:26
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Vielen Dank für Eure Antworten. @ Rossi - richtig, ich bekomme die Bezüge nicht aufgrund der Einschränkung der Erwerbsfähigkeit/Alter. Es ist keine Rente -lediglich Abfindung mit monatlicher Auszahlung. Werde -wie von Dir vorgeschlagen- bei der KK anrufen und um Angabe des § bitten. Werde mich danac...
- 09.02.2012, 17:48
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GKV + zusätzlicher KK-Beitrag aus Abfindung ??
Liebe Forengemeinde, ich bin neu hier und haben folgende Frage: meine Krankenkasse verlangt trotz der Pflichtversicherung durch die AfA einen anteiligen Beitrag aus meiner Abfindung - ist das korrekt ?? Hier erstmal einige Fakten: 01.04.2011 Auflösungsvertrag nach über 30jähriger Betriebszugehörigke...