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von Odenwaelder
23.02.2012, 15:48
Forum: Beihilfe
Thema: Beihilfe Hessen / Wechsel in die GKV / Debeka
Antworten: 4
Zugriffe: 37713

Doch, die Restkosten werden auch für die Ehefrau übernommen, wenn die Einkünfte unter 8004 Euro bleiben. Entscheidend ist immer das vorausgegangene Kalenderjahr (also jetzt 2011) usw.
von Odenwaelder
23.02.2012, 15:42
Forum: Beihilfe
Thema: Beihilfe Hessen / Wechsel in die GKV / Debeka
Antworten: 4
Zugriffe: 37713

Beihilfe und GKV

Die Auskunft der Beihilfestelle ( die zweite ist korrekt) Die Restkosten zwischen der Leistung der GKV und der Wahlleistung sind ggfs. abzusichern.
Das Tarifangebot der Debeka wäre auf die Beihilfe abzustimmen. Frage dort nach einem abgestuften WK , dann besteht auch keine Überversicherung

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