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- 05.04.2012, 14:58
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: Entlassung Beamter Rückkehr GKV
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zum Anstellungsverhältnis ab 01.06.2012 Ich gehe jetzt mal davon aus, dass dies nicht als Beamter abläuft Richtig ??? Und jetzt noch eine Frage. Wird bei diesen ab 01.06.2012 stattfindenden Anstellungsverhältnis denn ein Entgelt (Gehalt) von mehr als der Jahresarbeitsentgeltgrenze (also mehr als 42...
- 05.04.2012, 10:17
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- Thema: Entlassung Beamter Rückkehr GKV
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Du hast mich, glaube ich, falsch verstanden. Die 150% Versicherung bezogen sich auf den vorher stehenden Beitrag von Heinrich. Ich bezog mich darauf, dass ich bei meiner Ernennung zum Beamten gerne in der GKV geblieben wäre, ich dann aber de facto (mit Beihilfe) zu 150% versichert gewesen wäre, was ...
- 04.04.2012, 15:12
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wenn Du ALG (I) beziehen wirst, dann spielt § 5 ABs. 5a SGB V KEINE Rolle. § 5 Abs. 5a SGB V ist nur bei ALG II von Bedeutung. Bei ALG I besteht Versicherungspflicht für Dich in der gesetzlichen KK ab 1. des des Bezug oder ich zitiere aus § 5 Abs. 1 Nr 2 2weil der Anspruch ab Beginn des zweiten Mon...
- 04.04.2012, 10:25
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- Thema: Entlassung Beamter Rückkehr GKV
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Entlassung Beamter Rückkehr GKV
Hallo zusammen! Ich bin sehr dankbar für dieses Forum. Ich weiß, dass es Threas a la "Wechsel PKV GKV" zur Genüge gibt. Allerdings habe ich meinen Fall in der Form noch nicht diskutiert gesehen. Hier meine Historie: a) bis 09/2011: gesetzlich krankenversichert bei der Novitas (Angestellter...