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- 08.05.2012, 19:50
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Rückwirkende Nachzahlung trotz fehler der KK
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Rückwirkende Nachzahlung trotz Fehler der Krankenkasse
[quote="Rossi"]Also, rückwirkend nunmehr eine freiw. Kv. nach § 9 SGB V ab 01.10.2008 eintragen, geht nicht. Für die freiw. Kv. muss man i[b]nnerhalb von 3 Monaten (gerechnet ab dem 01.10.2008) eine Beitrittsanzeige schriftlich bei der Kasse einreichen[/b]. Dies hast Du nicht gemacht, also...
- 06.05.2012, 21:36
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Rückwirkende Nachzahlung trotz fehler der KK
- Antworten: 4
- Zugriffe: 6675
Rückwirkende Nachzahlung trotz fehler der KK
Hallo liebe Forenleser. Dennoch, auf die Gefahr hin, dass mein Anliegen bereits hier im Forum ausdiskutiert wurde, stelle ich es jetzt rein. Von der ganzen Leserei habe ich einen dicken Kopf bekommen und komme nicht weiter. Habe folgendes Anliegen. Meine Krankenkasse (AOK) schreibt mir, dass nach de...