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- 04.11.2007, 22:25
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Krankenversicherungspflicht in der Teilzeitbeschäftigung
- Antworten: 4
- Zugriffe: 4901
Familienkrankenversichert
Ja, danke. Bedeutet das, dass ich bei einem Einkommen von 401 EUR und einer 8 Stunden-Woche mich selber krankenversichern kann und muss und dabei auch meine Kinder mit in meine Krankenversicherung aufnehmen kann.
- 04.11.2007, 20:03
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Krankenversicherungspflicht in der Teilzeitbeschäftigung
- Antworten: 4
- Zugriffe: 4901
Krankenversicherungspflicht in der Teilzeitbeschäftigung
Bei mir endet die Elternzeit und ich möchte jetzt wieder etwas berufstätig werden. Ich möchte auch in der GKV selbst krankenversicherungspflichtig sein und dort meine Kinder aufnehmen. Mein Mann ist in einer anderen günstigen GKV; dort möchte ich nicht hin. Gibt es hier irgendwelche Beschränkungen, ...