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- 26.08.2012, 02:13
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: GKV bei Urlaubsabgeltung §143 Abs.2 SGB III
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Der Leistungsanspruch ruht genau 3 Tage unmittelbar im Anschluss an das Arbeitsverhältnis. Ich war allerdings in den letzten beiden Monaten des Arbeitsverhältnisses wegen Überschreiten der Entgeltgrenzen freiwillig versicherter Arbeitnehmer. Gilt dann trotzdem der nachgehende Leistungsanspruch oder ...
- 25.08.2012, 14:50
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: GKV bei Urlaubsabgeltung §143 Abs.2 SGB III
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GKV bei Urlaubsabgeltung §143 Abs.2 SGB III
Ich habe auf einem Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit einen Zeitraum ohne Leistungsbezug, der mit der Begründung Urlaubsabgeltung §143 Abs.2 SGB III versehen ist. Für diese Zeit wurde kein Arbeitslosengeld gewährt, da noch Urlaub aus dem letzten Arbeitsverhältnis abgegolten wurde. Welchen Stat...
- 24.08.2012, 23:23
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- Thema: Zuschuss des Arbeitgebers bei freiwillig versicherten AN
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- 24.08.2012, 22:11
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Zuschuss des Arbeitgebers bei freiwillig versicherten AN
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Das ist ja lustig, ich hab diesen Unfug heute nachmittag in einem Telefonat mit dem Beitragsbereich meiner gesetzlichen KV verzapft bekommen. Also entweder ich hatte da nen Azubi ohne Plan dran (der Typ klang ziemlich jung am Telefon), oder der wollte mich einfach mal richtig vorführen. Faszinierend.
- 24.08.2012, 21:51
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- Thema: Nicht krankenversichert, neuer Vollzeitjob
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- 24.08.2012, 21:39
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- Thema: Zuschuss des Arbeitgebers bei freiwillig versicherten AN
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Zuschuss des Arbeitgebers bei freiwillig versicherten AN
Ich habe eine Frage zum Thema Arbeitgeber-Zuschuss in der gesetzlichen Krankenversicherung. Stimmt es, dass wenn man gesetzlich freiwillig versicherter Arbeitnehmer (Angestellter) ist, dass man dann keinen Zuschuss des Arbeitgebers zur KV mehr bekommt und den kompletten Beitrag in der GKV und GPV se...
- 24.08.2012, 21:34
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- Thema: Nicht krankenversichert, neuer Vollzeitjob
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Ich glaube, dass der Kern der Sache bisher nicht ganz erkannt wurde. Entscheidend ist Dein jetziges monatliches Brutto-Gehalt. Ist dieses nicht allzu hoch und liegt unter der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 4.237,50 € bist Du pflichtversichert und die gesetzliche KV muss dich aufnehmen. Ich g...
- 07.08.2012, 15:52
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- Thema: Begriff "beitragspflichtiges Arbeitsentgelt" gemäß
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Begriff "beitragspflichtiges Arbeitsentgelt" gemäß
Im Zusammenhang mit der Zahlung von Krankengeld gibt es den Begriff des "beitragspflichtigen Abreitsentgelt". Dieser wird in §49 SGB V wie folgt verwendet : (1) Der Anspruch auf Krankengeld ruht, 1. soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erh...