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von Berlin
12.10.2012, 21:07
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Berechnung Vorversicherungszeit nach § 9 Abs 1 S. 1 SGB V
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o.k., aber ab wann?
Tag des Bescheides?
oder der Tag, der auf dem Aufnahmebescheid das Eintrittsdatum (in der Vergangenheit) bezeichnet ??
von Berlin
12.10.2012, 20:11
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Berechnung Vorversicherungszeit nach § 9 Abs 1 S. 1 SGB V
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Vielen Dank.
Wenn ich das dann also richtig verstehe, dann ist noch nicht einmal der Tag der Antragstellung maßgeblich, sondern der Tag der Aufnahme (auch wenn dies rückwirkend geschah)??
von Berlin
12.10.2012, 15:30
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Berechnung Vorversicherungszeit nach § 9 Abs 1 S. 1 SGB V
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Vielen Dank.
Die Pflichtversicherung ist aber rückwirkend zum 17. Oktober begründet worden.
Ist dies maßgeblich?
von Berlin
12.10.2012, 14:36
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Berechnung Vorversicherungszeit nach § 9 Abs 1 S. 1 SGB V
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Berechnung Vorversicherungszeit nach § 9 Abs 1 S. 1 SGB V

Vielleicht könnte mir jemand helfen? Es geht um die Frage, ab wann man sich freiwillig versichern kann, wenn man z.B. am 7. Nov. 2011 rückwirkend zum 17.10.2011 infolge Alg II-Bewilligung in einer GKV pflichtversichert wurde. Sind die 12 Monate taggenau zu berechnen oder meint das Gesetz "volle...

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