Die Suche ergab 6 Treffer
- 11.06.2013, 12:01
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Elternteilzeit des PKV versicherten ab 2. Monat -GKV Wechsel
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Da eine Befreiung nicht widerrufen werden kann, gilt sie solange, bis sich ggfs. durch einen Statuswechsel eine neue Situation ergibt. Also erst 50% und später wieder mehr sollte klappen, da der Status (AN) unverändert bleibt. Hieße dann aber auch, dass eine Rückkehr in die GKV nur noch im Falle von...
- 11.06.2013, 08:56
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Elternteilzeit des PKV versicherten ab 2. Monat -GKV Wechsel
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- Zugriffe: 9608
Hi, die Befreiungsgründe sind abschließend im Par. 8 SGB V aufgezählt. Eine Befreiung wegen Reduzierung der Arbeitszeit (außer in Verbindung mit Elternzeit oder Pflege) kommt erst bei Halbierung der Arbeitszeit in Betracht. Arbeitest Du nach der Elternzeit also mehr als 50 %, müsstest Du weiterhin ü...
- 10.06.2013, 23:59
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Elternteilzeit des PKV versicherten ab 2. Monat -GKV Wechsel
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Die PKV muss jederzeit einen Vertrag aufheben, wenn der Nachweis einer Familienversicherung oder GKV-Plicht beigebracht wird. Und zwar zum Ende des Monats nach Erhalt der Bescheinigung, innerhalb der ersten drei Monate nach Eintritt der Plicht / Familienversicherung sogar rückwirkend einschließlich ...
- 24.01.2013, 08:56
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: Wechsel PKV GKV nach Abfindungsvertrag
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- 17.11.2012, 19:12
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: GKV Rückkehrer hat noch "ein paar" Zusatzfragen
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Richtig erkannt. Lösung wäre große AW für die Vollversicherung und das gesparte Geld (Beihilfe) dann weglegen! Wenn Du aber Betriebsrente, Altersrente und ggfs. weitere Einkünfte verbeitragen musst, könnte die PKV ja durchaus auch im Alter interessant sein. Sofern Dein Vertrag vor 2009 begonnen hat,...
- 14.11.2012, 23:31
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: GKV Rückkehrer hat noch "ein paar" Zusatzfragen
- Antworten: 7
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In der Tat etwas viel gefragt... Aber: Wenn die Ehefrau beihilfeberechtigt ist, besteht ggfs. Anspruch auf Beihilfe. In der Regel zählt dafür das Einkommen des Vorvorjahres, wobei relativ hohe Beträge erzielt werden können. Mit der Betriebsrente könnte das ggfs. gehen, mit Betriebs- und Altersrente ...