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von Hoever
11.06.2013, 12:01
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Elternteilzeit des PKV versicherten ab 2. Monat -GKV Wechsel
Antworten: 7
Zugriffe: 9608

Da eine Befreiung nicht widerrufen werden kann, gilt sie solange, bis sich ggfs. durch einen Statuswechsel eine neue Situation ergibt. Also erst 50% und später wieder mehr sollte klappen, da der Status (AN) unverändert bleibt. Hieße dann aber auch, dass eine Rückkehr in die GKV nur noch im Falle von...
von Hoever
11.06.2013, 08:56
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Elternteilzeit des PKV versicherten ab 2. Monat -GKV Wechsel
Antworten: 7
Zugriffe: 9608

Hi, die Befreiungsgründe sind abschließend im Par. 8 SGB V aufgezählt. Eine Befreiung wegen Reduzierung der Arbeitszeit (außer in Verbindung mit Elternzeit oder Pflege) kommt erst bei Halbierung der Arbeitszeit in Betracht. Arbeitest Du nach der Elternzeit also mehr als 50 %, müsstest Du weiterhin ü...
von Hoever
10.06.2013, 23:59
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Elternteilzeit des PKV versicherten ab 2. Monat -GKV Wechsel
Antworten: 7
Zugriffe: 9608

Die PKV muss jederzeit einen Vertrag aufheben, wenn der Nachweis einer Familienversicherung oder GKV-Plicht beigebracht wird. Und zwar zum Ende des Monats nach Erhalt der Bescheinigung, innerhalb der ersten drei Monate nach Eintritt der Plicht / Familienversicherung sogar rückwirkend einschließlich ...
von Hoever
24.01.2013, 08:56
Forum: Allgemeines PKV
Thema: Wechsel PKV GKV nach Abfindungsvertrag
Antworten: 11
Zugriffe: 14959

Seit wann kann man sich denn wegen sinkenden Einkommens befreien lassen. M.W. ist eine Befreiung nur möglich, wenn die JAEG schneller als mein Gehalt erhöht wird und ich somit bei mind. gleichbleibendem Gehalt von der JAEG "überholt" werde. Vielleich noch mal dort ansetzen und prüfen, ob d...
von Hoever
17.11.2012, 19:12
Forum: Allgemeines GKV
Thema: GKV Rückkehrer hat noch "ein paar" Zusatzfragen
Antworten: 7
Zugriffe: 9502

Richtig erkannt. Lösung wäre große AW für die Vollversicherung und das gesparte Geld (Beihilfe) dann weglegen! Wenn Du aber Betriebsrente, Altersrente und ggfs. weitere Einkünfte verbeitragen musst, könnte die PKV ja durchaus auch im Alter interessant sein. Sofern Dein Vertrag vor 2009 begonnen hat,...
von Hoever
14.11.2012, 23:31
Forum: Allgemeines GKV
Thema: GKV Rückkehrer hat noch "ein paar" Zusatzfragen
Antworten: 7
Zugriffe: 9502

In der Tat etwas viel gefragt... Aber: Wenn die Ehefrau beihilfeberechtigt ist, besteht ggfs. Anspruch auf Beihilfe. In der Regel zählt dafür das Einkommen des Vorvorjahres, wobei relativ hohe Beträge erzielt werden können. Mit der Betriebsrente könnte das ggfs. gehen, mit Betriebs- und Altersrente ...

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