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- 17.11.2007, 15:54
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Beitragspflichtige Einnahmen
- Antworten: 1
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Beitragspflichtige Einnahmen
Mir erinnerlich ist es ab dem 01.04.2007 möglich, sich als freiwillig versicherter Selbständiger mit den tatsächlichen Einkünften mindestens 1225,00 bemessen zu lassen. Im 240 SGB V stehen da aber nur die alten Hüte, mindestens 30/40 des Bezugswertes (1837,50=30/40 von 2450), die 30/60, die ja 1225 ...