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- 15.01.2013, 10:42
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: Wechsel in GKV (ALG2 - GdB 50%)
- Antworten: 4
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Ich werde ohne Bestätigung einer neuen (gesetzlichen-)Krankenversicherung doch keine Kündigung meiner PKV veranlassen können? Stimmt, du brauchst quasi erst die Bestätigung der neuen Kasse, bevor du den alten Vertrag kündigen kannst. Hätte ich bei meiner PKV ein Sonderkündigungsrecht oder muss ich ...