Vielen Dank für die Antwort und den Link.
In meinem Fall ist die Ehefrau und die Kinder nicht freiwillig in der GKV versichert sondern alle in der PKV.
In dem Urteil (oder dem Link) steht das im Fall aller in einer PKV ein Zuschuss zu gewähren ist.
Wie sieht es nun damit aus?
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- 03.01.2014, 16:15
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- 26.12.2013, 10:23
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- Thema: Arbeitgeberzuschuss PKV für Ehefrau und Kinder
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Arbeitgeberzuschuss PKV für Ehefrau und Kinder
Hallo, bedingt durch einen Arbeitgeberwechsel stehe ich vor der Klärung des Arbeitgeberzuschusses bei der PKV. Meine Frau ist Beamtin und damit Beihilfe berechtigt. Aus diesem Grund sind auch die zwei Kinder bei ihr versichert. Ich selbst bin Angestellter und habe eine eigene PKV. Bei meinem letzten...