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- 20.05.2016, 20:20
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung, PKV zur GKV
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Re: Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung, PKV zur GKV
Der Regelfall: Du musst eben mehr als 450,01 € verdienen damit du in die GKV pflichtversichert wirst und dieses Einkommensniveau zumindest 12 Monate beibehalten, damit du bei erneuter Arbeitslosigkeit zumindest in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln kannst. Aber ich denke hier g...
- 03.05.2016, 01:18
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Rückzug aus dem Ausland
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Re: Rückzug aus dem Ausland
Wenn ihr in der Schweiz in der gesetzlichen seid, dann könnt ihr ein Formular E104 von der schweizerischen Krankenkasse beschaffen. Damit weist ihr Versicherungszeiten in der schweizerischen GKV nach und könnt damit euch in der deutschen GKV freiwillig versichern. § 9 SGB V.
- 30.04.2016, 22:52
- Forum: Kassenleistungen
- Thema: Härtefallreglung bei Zahnersatz
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Re: Härtefallreglung bei Zahnersatz
Ggf. Musst du die Kosten als außergewöhnliche Belastungen auf der Steuererklärung angeben.
- 29.04.2016, 18:40
- Forum: Kassenleistungen
- Thema: Härtefallreglung bei Zahnersatz
- Antworten: 12
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Re: Härtefallreglung bei Zahnersatz
Du hättest für sowas eine Zahnzusatzversicherung abschließen müssen, die die Summe weiter abfedert. Die GKV ist eben kein Unternehmen sondern eine gesetzliche Institution und muss von Amtswegen das Geld bei dir einziehen. Du kannst natürlich auch deine Wohnung verkaufen und die Kosten der Heilbehand...
- 29.04.2016, 18:06
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Die richtige finden
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Re: Die richtige finden
Es gibt auch Seiten, die ein Vergleichen des Leistungsspektrums ermöglichen. Bspw. https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/gesetzliche-krankenkassen-im-vergleich/ Nach dem du dein Bundesland und deine Berufsgruppe eingegeben hast und nach den Krankenkassen gesucht hast, kannst du auch...
- 07.04.2016, 04:08
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Selbständig ohne KV
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Re: Selbständig ohne KV
Konkreter:
Du musst schon 450,01 Euro oder mehr aus einem nicht
-selbstständigen Arbeitsverhältnnis verdienen um eine kranken Versicherungspflicht auszulösen.
Du musst schon 450,01 Euro oder mehr aus einem nicht
-selbstständigen Arbeitsverhältnnis verdienen um eine kranken Versicherungspflicht auszulösen.
- 03.04.2016, 19:02
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Keine Krankenversicherung ?
- Antworten: 5
- Zugriffe: 7660
Re: Keine Krankenversicherung ?
Du musst hierzu keinen Vertrag abschließen. Du bist gesetzlich verpflichtet eine Versicherung zu haben auch wenn es "freiwillige Versicherung" heißt. Aufgrund des Gesetzes bist du jetzt freiwillig versichert. Du Kriegst bald einen Brief mit der Bitte um Angaben zu deinen Einkommensverhältn...
- 30.03.2016, 20:08
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Auslaendische Frau und behindertes Kind
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Re: Auslaendische Frau und behindertes Kind
Wenn du der Stammversicherte bist und deine Frau ein geringfügiges Einkommen hat, dann ist das Stiefkind über dich versichert. Arbeitet deine Frau in einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis, dann zahlt sie selber in die GKV und ist somit selber Stammversicherte und das Kind leitet von ihr di...
- 30.03.2016, 12:08
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Auslaendische Frau und behindertes Kind
- Antworten: 3
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Re: Auslaendische Frau und behindertes Kind
Sie wäre regulär bis zum Lebensende Familien versichert. Siehe Par. 10 SGB II
- 30.03.2016, 12:07
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- Thema: Rentnerin aus Polen will in die deutsche GKV...
- Antworten: 3
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Re: Rentnerin aus Polen will in die deutsche GKV...
Genau. Durch die Vorversicherungszeit kann sie sich frewillig versichern. Wenn sie kein Einkommen hat, dann sind das nur ca. 170 Euro (inkl. PV) monatlich. Sie ist dann reguläre Versicherte und somit werden alle üblich Kassen Leistungen auch geleistet
- 17.03.2016, 08:07
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- Thema: Niederländer in Deutschland - wie und wo dauerhaft versichern?
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Re: Niederländer in Deutschland - wie und wo dauerhaft versichern?
Also dann bleibt ja die PKV für die nächsten 24 Monate und danach kann er mit einer Arbeit in die GKV.
Btw. Hier in NRW gibt es auch Studienabbrecherprogramm für Informatiker, die dann trotzdem eine berufliche Ausbildung zum FI gemacht haben.
Btw. Hier in NRW gibt es auch Studienabbrecherprogramm für Informatiker, die dann trotzdem eine berufliche Ausbildung zum FI gemacht haben.
- 16.03.2016, 21:24
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Niederländer in Deutschland - wie und wo dauerhaft versichern?
- Antworten: 9
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Re: Niederländer in Deutschland - wie und wo dauerhaft versichern?
Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber ich kann dir bzw. deinem Freund nur folgendes empfehlen: Die Umschulung ist nicht "Gold wert". Umschüler für Fachinformatiker sind eigentlich schlechter gestellt. Es gibt jedes Jahr abertausende Fachinformatiker, die eine berufliche Ausbildung zum ...
- 15.03.2016, 23:55
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- Thema: Niederländer in Deutschland - wie und wo dauerhaft versichern?
- Antworten: 9
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Re: Niederländer in Deutschland - wie und wo dauerhaft versichern?
Wieso ist er mit deiner Schwägerin in einer BG?
Sind sie verheiratet? Seit wann leben sie zusammen?
Er soll einfach ausziehen und bei euch einziehen. Dann bildet er mit euch keine BG. Dann ALG II beziehen und dann KV sein
Sind sie verheiratet? Seit wann leben sie zusammen?
Er soll einfach ausziehen und bei euch einziehen. Dann bildet er mit euch keine BG. Dann ALG II beziehen und dann KV sein
- 15.03.2016, 21:26
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Niederländer in Deutschland - wie und wo dauerhaft versichern?
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Re: Niederländer in Deutschland - wie und wo dauerhaft versichern?
Ich dachte durch den Bezug von ALG II wird man in der gesetzlichen versichert, sofern man nicht vorher eine private Krankenvollversicherung hatte. Die mawista und Gedöhns sind doch nur Reise-Krankenversicherungen. Im Ernstfall kann die doch sagen, dass kein Versicherungsschutz besteht, da der Nieder...
- 14.03.2016, 19:45
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- Thema: Rückforderung Beiträge zur GKV, Verletzung Informationspflicht der KK
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Re: Rückforderung Beiträge zur GKV, Verletzung Informationspflicht der KK
Du würdest mMn besser fahren, wenn du keinen Vorsatz vorwerfen würdest.