Dipling hat geschrieben:Den Risikozuschlag darf die PKV im gleichen Tarif m.E. nicht wieder erhöhen.
Anders ist es, falls es zu einem Tarif- oder PKV-Wechsel mit neuer Gesundheitsprüfung kommt.
Vielen Dank für deine Antwort!
Mit "erhöhen" meinst du also auch "nicht erneut erheben"?