Ganz herzlichen Dank Rossi
und auch an Czauderna, Aras - an alle!
Ich werde berichten, wenn es vermutlich auch dauern wird.
Beste Grüße
Timber
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- 15.03.2016, 20:53
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- 14.03.2016, 19:52
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Re: Rückforderung Beiträge zur GKV, Verletzung Informationspflicht der KK
Hier ist es ist ja auch nur die Zuspitzung in einem Fallbeispiel. Danke!
- 14.03.2016, 19:11
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Re: Rückforderung Beiträge zur GKV, Verletzung Informationspflicht der KK
Vielen Dank Czauderna! Ja, das beleuchtet den Aspekt hauptberufliche Tätigkeit. Ich glaube das würde sich klären lassen. Der andere Aspekt ist dann noch die Nichtausübung der Informationspflicht (auch Beratung) durch die Krankenkasse. In dem geschilderten Fall dürfte zu unterstellen sein, dass der K...
- 14.03.2016, 12:36
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Re: Rückforderung Beiträge zur GKV, Verletzung Informationspflicht der KK
Vielen Dank Czauderna! Also unterstellen wir, es hat nie eine Beratung der KK gegeben und schon gar keine hinsichtlich möglicher Dispositionsmöglichkeiten und der Bedeutung von haupt- und nebenberuflich. Unterstellen wir auch, dass die KK spätestens seit 2010 weiß, dass hier ein/e „Einzelkämpfer/in“...
- 13.03.2016, 23:58
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Re: Rückforderung Beiträge zur GKV, Verletzung Informationspflicht der KK
Ich verstehe diese Auslegung und die Frage wg. USt bzw. Vorst nicht. 8000,- Einkommen aus V+V und 4500,- Verlust aus selbständiger Tätigkeit zeigen doch deutlich wo der wirtschaftliche Schwerpunkt liegt und um welche Dimensionen es sich handelt. Die Veranlagung zu 0,00 ESt-Vorauszahlungen weist doch...
- 13.03.2016, 21:24
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Re: Rückforderung Beiträge zur GKV, Verletzung Informationspflicht der KK
Vielen Dank an alle für die bisherigen Beiträge. Ich folge der Argumentation von Rossi ganz und gar. Was die Vermutung von Investitionen anbelangt wäre hier einmal zu unterstellen, dass seit 2012 der ESt-Bescheid in jedem Jahr die Vorauszahlung für ESt. und Solidaritätszuschlag auf 0,00 € festgesetz...
- 13.03.2016, 15:53
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Rückforderung Beiträge zur GKV, Verletzung Informationspflicht der KK
Hallo alle zusammen! Angenommen, ein seit vielen Jahren selbständig tätiges, freiwillig versichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist von der KK als hauptberuflich Selbständiger eingestuft (Beitrag 375,84€/Monat). Seit vier Jahren erzielt er negative Einkünfte aus dieser Tätigkeit u...