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- 19.12.2016, 18:42
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- Thema: Kann man sich rückwirkend privat versichern?
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Re: Kann man sich rückwirkend privat versichern?
Das bedeutet im Klartext, dass sie mich unberechtigt Ablehnen? Reicht das aus wenn ich, im Wiederspruch, angebe das der § 5 Abs. 5a SGB V nicht greift aufgrund von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, ich bitte um neue Bearbeitung.?
- 19.12.2016, 18:10
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Re: Kann man sich rückwirkend privat versichern?
Ich hatte mich damals auch versucht mich zuerst bei der AOK anzumelden, die haben mich dann aber darüber aufgeklärt das die mich nicht aufnhemen können da ich zu meinem alten Versicherer gehen muss, was ich getan habe. Von denen habe ich ja die "Absage". @ Dipling, ich war Arbeitslos. Habe...
- 19.12.2016, 18:06
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Re: Kann man sich rückwirkend privat versichern?
Genau, ich habe mich auch genau dort wieder angemeldet. Die wissen ja auch das ich bei denen zu letzt versichert war.
- 19.12.2016, 17:00
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Re: Kann man sich rückwirkend privat versichern?
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Begründung der Ablehnung bezieht sich darauf das ich nirgendwo versichert war, so circa anderthalb Jahre.
Sie können mich nicht mehr aufnehmen da keine Versicherungspflicht nach
§5 Abs 5a Satz 1 SGB V , besteht.
Sie können mich nicht mehr aufnehmen da keine Versicherungspflicht nach
§5 Abs 5a Satz 1 SGB V , besteht.
- 19.12.2016, 16:06
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Kann man sich rückwirkend privat versichern?
Vor 2 Jahren war ich für längere Zeit im Ausland (Europa). Weder da noch hier hatte ich eine Krankenversicherung. Im Mai diesen Jahres bin ich zurück gekommen und habe mich bei meiner zuvor gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet. Die haben mir nach nun 6 Monaten mitgeteilt das sie die Krankenve...