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- 05.10.2017, 18:13
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Beitrag GKV für Hausfrau - Ehemann PKV - 3 Kinder
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Re: Beitrag GKV für Hausfrau - Ehemann PKV - 3 Kinder
Das ist ein beitragspflichtiges Einkommen, das anzugeben ist. Werbungskosten, Instandhaltung können abgezogen werden (Kredite meines Wissens nicht). Ich habe aber auf die Schnelle nicht herausgefunden, ob nach Gesetzeslage dieses Einkommen nach a) oder b), die ich im Folgenden beschreibe, eingerechn...
- 04.10.2017, 21:07
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- Thema: Beitrag GKV für Hausfrau - Ehemann PKV - 3 Kinder
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Re: Beitrag GKV für Hausfrau - Ehemann PKV - 3 Kinder
Hallo und einen guten Abend, hmm,...... jetzt bin ich aber baff. Ja, Czauderna, Du hast zunächst einmal natürlich Recht, im Höchstfall sind es die 50 % der Beitragsbemessungsgrenze. Ich habe es eben erst nachgelesen (wobei Dein Link bei mir allerdings nicht funktioniert), es ist korrekt. Baff bin ic...
- 25.09.2017, 14:40
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- Thema: Unwirksamwerden Kündigung
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Re: Unwirksamwerden Kündigung
Hallo, Du hast geschrieben: ..........mit Verstreichen der drei-Jahresfrist für ambulante Behandlungen, eine Erkrankung (diese hatte schon einmal zur Ablehnung geführt) nicht mehr angeben muss. Aus meiner Sicht muss eine Vorerkrankung immer angegeben werden, um spätere Probleme zu vermeiden. Ich wür...
- 25.09.2017, 14:11
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: PKV Zuschuss Rentenversicherungsträger
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Re: PKV Zuschuss Rentenversicherungsträger
Der Rentenversicherungsträger zahlt einen Zuschuss in Höhe der Hälfte Deines (anrechnungsfähigen) PKV-Beitrags. Der Zuschuss ist jedoch auf einen Höchstbeitrag begrenzt. Dieser Höchstbeitrag errechnet sich aus derzeit 7,3 % von Deiner Rente, wie Du soweit richtig schreibst. In den allermeisten Fälle...
- 07.06.2017, 22:15
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- Thema: Brauche dringend Mitgliedsbescheinigung PKV - Kontrahierungszwang
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Re: Brauche dringend Mitgliedsbescheinigung PKV - Kontrahierungszwang
@Hendrik: sorry, mir fehlt inzwischen jedes Verständnis. Du hast jetzt jede Menge Deiner teils unsinnigen Fragen und Ansichten wieder herausgelöscht. Sichtbar ist jetzt nur, dass Du 3-malig am 05.06.17 geändert hast. Die sogar fast komplette Löschung Deiner teils obskuren Fragen und Ansichten des sp...
- 05.06.2017, 18:46
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- Thema: Brauche dringend Mitgliedsbescheinigung PKV - Kontrahierungszwang
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Re: Brauche dringend Mitgliedsbescheinigung PKV - Kontrahierungszwang
@okabe: den Beitrag oben habe ich editiert. Noch zu meiner eigenen Frage: zunächst vielen Dank für die Antwort. Natürlich ist klar, dass nicht gekündigt werden kann (daher auch die abweichende Ausdrucksweise von mir). Aber noch eine Ergänzungsfrage dazu. Du hast geschrieben: die PKV würde die Zahlun...
- 04.06.2017, 14:35
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- Thema: Brauche dringend Mitgliedsbescheinigung PKV - Kontrahierungszwang
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Re: Brauche dringend Mitgliedsbescheinigung PKV - Kontrahierungszwang
Ja, Du hast Recht. Habe weiter nachgelesen. Geht nicht. Also schlecht geschriebener Text im Link bzw. falsche Interpretation von mir. Allerdings findet man im Netz "Erfahrungsberichte", wonach es angeblich doch möglich war. Den Wahrheitsgehalt können wir nun beide nicht überprüfen, aber ic...
- 03.06.2017, 17:33
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- Thema: Brauche dringend Mitgliedsbescheinigung PKV - Kontrahierungszwang
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Re: Brauche dringend Mitgliedsbescheinigung PKV - Kontrahierungszwang
Hallo Hendrik, zwar bin ich kein absoluter Experte, denke aber doch, mich hinreichend auszukennen. Sofern Beamtenkind, wäre zu Deiner Situation festzuhalten, dass Du über Deine Eltern nur so lange beihilfeberechtigt (wohl 80 %) gewesen sein konntest (das könnte mit "Familienversicherung" g...
- 19.12.2016, 17:57
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- Thema: Kann man sich rückwirkend privat versichern?
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Re: Kann man sich rückwirkend privat versichern?
Es besteht natürlich nur für genau diejenige Krankenkasse der GKV die Pflicht zur (Wieder-)Aufnahme, bei der man früher bzw. zuletzt versichert war. Also nicht für irgendeine andere GKV-Kasse. Du hast doch sicher noch Belege (Arbeitgeber-Sozialversicherungsbescheinigungen, Bankauszüge oder sonstwas)...
- 19.12.2016, 15:37
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- Thema: Kosten der PKV im Alter
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Re: Kosten der PKV im Alter
Hallo,
aber A.K. hatte doch in seinem Eingangsthread angegeben, dass er bereits 57 Jahre alt ist, besser gesagt war (im Jahr 2013).
Das verstehe ich jetzt also nicht.
Ich gehe von einer Altersgrenze von 55 Jahren aus, um in die GKV zurück zu kommen. Egal, wie hoch das Einkommen noch ist.
Gruß
aber A.K. hatte doch in seinem Eingangsthread angegeben, dass er bereits 57 Jahre alt ist, besser gesagt war (im Jahr 2013).
Das verstehe ich jetzt also nicht.
Ich gehe von einer Altersgrenze von 55 Jahren aus, um in die GKV zurück zu kommen. Egal, wie hoch das Einkommen noch ist.
Gruß
- 18.12.2016, 21:43
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- Thema: Immense Beitragserhöhung, was tun?
- Antworten: 37
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Re: Immense Beitragserhöhung, was tun?
Hallo Okabe, danke für Deinen sachlichen Beitrag, weshalb ich Dir nun doch kurz antworte. Du hast mir in einem Punkt Recht gegeben, und ich gebe auch Dir in einem Punkt Recht. Okabe hat geschrieben: Alles in allem: die Gesellschaft wechseln zu können und dabei alle Alterungsrückstellungen mitnehmen ...
- 16.12.2016, 21:46
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- Thema: Immense Beitragserhöhung, was tun?
- Antworten: 37
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Re: Immense Beitragserhöhung, was tun?
Hallo Fifty, viele Fragen, hier die Antworten dazu: - ich habe die jährlichen Mitteilungen zu den BRE nicht aufgehoben. Auf die Schnelle kann ich aber sagen, dass 2007, dem Jahr meiner Tarifumstufung in PNW, die BRE auch noch bei 4 Monatsbeiträgen lagen, also wie 2016. - in jenem Jahr war meine Umst...
- 15.12.2016, 16:18
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- Thema: Immense Beitragserhöhung, was tun?
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Re: Immense Beitragserhöhung, was tun?
Hallo Fifty, Dein Debeka-Berater ist nicht informiert und hat Dir etwas Falsches erzählt. In 2017 gibt es definitiv 3 BRE gegenüber 4 BRE noch 2016. Ich habe es irgendwo auf einer Internetseite der Debeka gesehen. Weiterhin habe ich es als aktuelle schriftliche Auskunft der Debeka hier vorliegen. Ic...
- 14.12.2016, 22:24
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: Immense Beitragserhöhung, was tun?
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Re: Immense Beitragserhöhung, was tun?
Hallo Fifty, mir ist es jetzt genau so ergangen. Im Tarif Debeka PNW habe ich eine Erhöhung um 25 % erhalten. Allein aus Altersgründen kann es bei mir keine Überlegungen zur gesetzlichen KV geben, denn ich bin 63. Ich muss also irgendwie klarkommen. Für Dich selbst hast Du aus meiner Sicht eine sinn...